Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit, den Medikationsplan in elektronischer Form auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern und aktualisieren zu lassen.[1] Zur erstmaligen Nutzung des eMP ist grundsätzlich neben der eGK auch die dazugehörige Persönliche Identifikationsnummer (PIN) erforderlich. Die PIN zur eGK wird von der Krankenkasse vergeben. Für die weitere Nutzung können Versicherte aber die Notwendigkeit der PIN-Eingabe vor einem Zugriff deaktivieren.[2]

Dann können zugriffsberechtigte Einrichtungen (z. B. Arztpraxis oder Apotheken) Medikationsdaten einsehen und bei Bedarf aktualisieren.[3] Dem Versicherten ist auf Wunsch ihr aktueller Medikationsplan auszudrucken.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben ihren Versicherten geeignetes Informationsmaterial zum eMP in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache barrierefrei zur Verfügung zu stellen.[4]

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