Begriff

Die Altersrente für langjährig Versicherte ist eine Rente, die nach Erreichen der sog. Regelaltersgrenze ohne Rentenabschläge bezogen werden kann. Mit Rentenabschlägen können Versicherte diese Rente bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres (in besonders gelagerten Fällen sogar ab Vollendung des 62. Lebensjahres) erhalten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Altersrente für langjährig Versicherte ist in § 33 Abs. 1 und 2 Nr. 2 SGB VI i. V. m. §§ 36 und 236 SGB VI (Übergangsrecht) geregelt.

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