Zu den von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden gehören Personen, die zwar noch versicherungspflichtig beschäftigt sind, aber alsbald mit der Beendigung ihrer Beschäftigung rechnen müssen und danach voraussichtlich arbeitslos werden.[1] Dies betrifft Arbeitnehmer, denen bereits gekündigt worden ist oder auch Beschäftigte in Transfergesellschaften.[2] Nach Auslegung der Bundesagentur für Arbeit sind aber auch Berufsrückkehrer, die nach Kinderbetreuung oder Pflegezeiten wieder eine Beschäftigung suchen, sowie Hochschulabsolventen in die Förderung einbezogen. Gefördert werden auch Selbstständige, die ihre Tätigkeit aufgeben (wollen) und eine versicherungspflichtige Beschäftigung anstreben. Nicht gefördert werden Personen, die unbefristet beschäftigt sind und aus persönlichen Gründen einen neuen Arbeitsplatz suchen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge