Vorsorgeleistungen: Krebsvorsorge wird ausgebaut - neue Aufgaben

Flexible Altersgrenzen für die Inanspruchnahme der Krebsvorsorge plant die Bundesregierung. Um die Inanspruchnahme zu steigern, sollen die Krankenkassen mehr als bislang Einladungsschreiben versenden.

Die Verbesserung der deutschen Krebsvorsorge steht im Mittelpunkt eines Gesetzesvorhabens, dass derzeit im Bundesgesundheitsministerium vorbereitet wird. Es geht dabei nicht nur um das bereits bekannte geplante Krebsregister, sondern eine ziemlich weitgehende Reformierung des geltenden Rechts. Dabei stehen den Krankenkassen und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) neue Aufgaben ins Haus.

Neue Regelungen ersetzen starre Altersgrenzen

Innerhalb der nächsten 2 Jahre soll der G-BA neue Kriterien für die Regelungen über die Kostenübernahme der Vorsorgeuntersuchungen durch die Krankenkassen festlegen. Maßstab dabei soll „der jeweils gültige Stand des medizinischen Wissens“ sein. Die Zeit der starren Altersgrenzen scheint künftig vorbei zu sein, wie für gewöhnlich gut unterrichtete Kreise berichten. Die neuen Kriterien sollen medizinische Aspekte stärker in den Vordergrund stellen, etwa bestimmte gefährdete berufliche Tätigkeiten besonders berücksichtigen. Dabei sollen die „Europäischen Leitlinien zur Qualitätssicherung von Krebsfrüherkennungsprogrammen“ berücksichtigt werden. Auswirkungen können ich nicht nur in der Altersgrenze zur Kostenübernahme, sondern auch bei der Häufigkeit der Untersuchungsintervalle ergeben. § 25 SGB V soll entsprechend geändert werden.

Aktive Rolle der Krankenkassen

Zur Früherkennung von Darm- und Gebärmutterhalskrebs wird über die Einführung von Reihenuntersuchungen nachgedacht – ähnlich dem bereits bei der Brustkrebsvorsorge praktizierten Verfahren. Die Teilnahme an den Untersuchungen, die von der Kasse bezahlt werden, soll freiwillig sein. Um möglichst hohe Teilnehmerzahlen zu erzielen sollen die Krankenkassen zu mehr Engagement gezwungen werden. Sie sollen die Versicherten schriftlich zu diesen Vorsorgeuntersuchungen einladen. Die Versicherten können weiteren Einladungen schriftlich widersprechen. Zu Mammographie-Untersuchungen der Brust werden bisher Frauen von 50 bis 69 Jahren eingeladen.

Gesetzentwurf liegt vor

Die Beratungen zu dem neuen Gesetz stehen zwar erst am Anfang, doch das Gesundheitsministerium gibt in dieser Sache Gas. Der Gesetzentwurf („Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Nationalen Krebsplans“, Krebsplan-Umsetzungsgesetz) soll noch im Sommer ins Bundeskabinett eingebracht werden. Das neue Konzept könnte voraussichtlich 2015 in Kraft treten.

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