Lockerung von Haftungsregeln bei Betriebsrenten geplant

Die gesetzliche Rente steht in den kommenden Jahren mit immer mehr Neurentnern und sinkendem Rentenniveau unter Druck. Die Bundesregierung will daher nach einem Bericht für einen Aufschwung bei Betriebsrenten sorgen.

Das Bundesfinanz- und das Bundesarbeitsministerium sollen sich nach einem Bericht vom Freitag darauf verständigt haben, dass Unternehmen künftig nicht mehr für die Betriebsrenten einstehen müssen. Das Ressort von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wies dies allerdings zurück. «Es gibt keine Einigung über eine Lockerung der Haftungsregelungen für Unternehmen», sagte eine Sprecherin.

Verhandlungen über Haftungslockerung bei Betriebsrenten

Die Verhandlungen zwischen beiden Ministerien zur Reform der betrieblichen Altersvorsorge seien auf gutem Weg. Bei der Haftungsfrage gebe es einen intensiven Austausch mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Meist keine Betriebsrenten in kleineren Betrieben

Vor allem kleine und mittlere Betriebe sehen das geltende Recht als Hindernis. Sie bieten in vielen Fällen keine Betriebsrenten an, weil sie das Haftungsrisiko scheuen. Das Risiko liegt zwar zunächst bei den Pensionskassen oder Versicherungen, für die es wiederum eigene Sicherungseinrichtungen gibt. Falls alle Stricke reißen, haftet allerdings der Arbeitgeber.

Arbeitgeber sollen Betriebsrenten anbieten müssen

Hintergrund der Reformpläne ist, dass die gesetzliche Rente mit immer mehr Neurentnern und sinkendem Rentenniveau in den kommenden Jahren unter Druck ist. So reichen die meisten der 16 Millionen Riester-Verträge und 15 Millionen zugesagten Betriebsrenten nicht aus, um wachsende Rentenlücken zu stopfen.

60 Prozent der Arbeitnehmer haben eine betriebliche Altersversorgung. Geplant ist unter anderem, dass Arbeitgeber betriebliche Altersversorgung anbieten müssen. Arbeitnehmer sollen widersprechen können.

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dpa
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