bAV: Neue Regierungspläne zur Flexi- und Betriebsrente

Mit einem nun vorliegenden Gesetzentwurf zur Flexi-Rente möchte die Koalition den Übergang vom Arbeitsleben in die Rente flexibler gestalten. Damit nicht genug: Auch die Reform der Betriebsrente schreitet voran. Beide Bausteine bringen Änderungen für ein geplantes Rentenkonzept.

Die Bundesregierung will die zahlreichen Hindernisse für längeres Arbeiten beseitigen. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf zur Flexi-Rente vor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Um Ältere möglichst lange im Erwerbsleben zu halten, soll der Übergang in den Ruhestand nun flexibler werden. Zur Jahrtausendwende arbeiteten 20 Prozent der 60- bis 64-Jährigen in Deutschland noch. 2010 waren es schon 41 Prozent, 2014 dann 53 Prozent.

Kritik kam jedoch von allen Seiten: Die Arbeitgeber warfen der Koalition Mutlosigkeit vor. Die Gewerkschaften monierten, für Menschen in belastenden Berufen täten Union und SPD zu wenig.

Flexi-Rente: Teilzeit und Teilrente als Maßnahmen

Zentrales Instrument für einen flexibleren Rentenübergang soll der Abbau von Hindernissen für eine vorgezogene Teilrente sein, die mit Teilzeitarbeit kombiniert wird. Heute greifen für jeden, der mehr als 450 Euro hinzuverdient, individuell berechnete, feste Hinzuverdienstgrenzen. Je nach Höhe sinkt die Teilrente dann auf zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel der Vollrente.

Künftig sollen die festen Grenzen wegfallen. Wird eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr überschritten, werden 40 Prozent des Betrags darüber von der Rente abgezogen. Konkret nennt der Entwurf einige Beispiele dazu: So werden bei einem Hinzuverdienst von 18.000 Euro pro Jahr 390 Euro von der Rente abgezogen. Der die 6.300-Euro-Grenze übersteigende Betrag liegt bei 11.700 Euro, pro Monat also 975 Euro - und davon 40 Prozent. Läge die Vollrente also bei 1.200 Euro, käme man auf eine Teilrente von 810 Euro.

Verbesserungen im Gesetzentwurf zur Flexi-Rente

Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um eine Formulierungshilfe des Sozialministeriums für die Koalitionsfraktionen. Die hatten das Konzept für die Flexi-Rente ausgehandelt. Gedacht ist der Plan als Gegengewicht zur abschlagsfreien Rente mit 63. Ein umfassendes Rentenkonzept plant Ministerin Andrea Nahles für diesen Herbst.

Der Entwurf sieht auch vor, dass man höhere Rentenanwartschaften erwirtschaften kann, wenn man trotz Vollrente noch beschäftigt ist. Früher als heute soll man künftig auch die Möglichkeit bekommen, Abschläge bei vorgezogenen Altersrenten durch frühere Zahlungen auszugleichen. Heute müssen Arbeitgeber zudem weiter Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit zahlen, wenn sie Arbeitnehmer nach der Regelaltersgrenze beschäftigen - das soll für fünf Jahre entfallen. Die Bundesagentur für Arbeit soll deshalb Beitragsausfälle von 79 bis 87 Millionen Euro pro Jahr zu verkraften haben - die größte finanzielle Auswirkung des Gesetzes. Für die Rentenkasse rechnet die Regierung zunächst mit Mehreinnahmen von 66 Millionen Euro, die dann sinken. 2020 werde die Rentenkasse dann mit 30 Millionen belastet.

Flexi-Rente soll Ältere fitter halten

Auch Prävention und Reha sollen gestärkt werden, sodass mehr Ältere fit für die Arbeitswelt bleiben. Dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) reicht das nicht. "Es ist nicht allein der vielzitierte Dachdecker, sondern auch die Altenpflegerin oder der Schichtarbeiter, die es einfach nicht bis zur Rente schaffen", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Es sei falsch, wenn es für Arbeitgeber billiger werde, Menschen jenseits der 65 zu beschäftigen.

Der Arbeitgeberverband BDA kritisiert: "Leider hat der Mut zu spürbaren Erleichterungen für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer gefehlt." Die geplanten Detailänderungen wirkten nur sehr begrenzt auf die Beschäftigung Älterer. Erfreulich sei aber, dass die Koalition überhaupt wieder versuche, für mehr Beschäftigung Älterer zu sorgen.

bAV: Arbeitgeber-Angebot für Betriebsrente

Neben den Plänen zur Flexi-Rente dürfte auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) einen Baustein im Rentenkonzept darstellen. So sollen Arbeitnehmer in Deutschland künftig generell ein Angebot ihres Arbeitgebers für eine Betriebsrente bekommen. Das ist ein Kernpunkt in den Plänen zur Stärkung der Eigenvorsorge, die Bundessozialministerin Andrea Nahles und Finanzstaatssekretär Jens Spahn mit den Sozialpartnern und Verbänden in Berlin diskutiert haben.

Bei den Reformplänen zur Betriebsrente sei man ziemlich weit, viele andere Fragen zur Rente seien noch offen, teilte Nahles in der internen Spitzenrunde mit, wie Teilnehmer der Deutschen Presse-Agentur in Berlin sagten. Geplant ist ein sogenanntes Opt-out-Modell: Arbeitgeber sollen Betriebsrenten-Angebote machen müssen. Die Beschäftigten sollen sich dagegen entscheiden können.

Betriebsrente: Bald verpflichtendes bAV-Angebot?

Die Arbeitgeber forderten in der Runde aber, dass es den Unternehmen freigestellt bleiben solle, ob sie so ein Angebot machen, hieß es. Auch in Tarifverträgen sollen sich die Sozialpartner stärker auf bAV verständigen können, allerdings seien hier viele Details noch offen.

Diskutiert wird etwa, ob es hierbei Zielrenten geben soll. Das bedeutet, dass den Betroffenen keine bestimmte Rente garantiert, sondern nur noch als Ziel genannt werden soll. Dann könnten die Einzahlungen auf dem Kapitalmarkt angesichts der niedrigen Zinsen in riskanteren Anlageformen mit höherer Rendite angelegt werden.

Weniger Lohn, weniger Beitrag für Arbeitgeber

Um mehr Arbeitnehmer mit geringem Lohn zu Betriebsrenten zu bewegen, ist ein Zuschuss eingeplant. Dabei soll der Arbeitgeber den für einen Beschäftigten eingezahlten Beitrag zu 30 Prozent über die Lohnsteuer zurückbekommen. Offen sei noch, ob das ab einem Monatsbrutto von 1.500 Euro oder mehr gelten soll. Im Gespräch seien bis zu 2.500 Euro, hieß es.

Bei einem nächsten Spitzentreffen am 4. Oktober soll es um die gesetzliche Rente gehen. Über den Sommer werde bis dahin weiter an dem Thema gearbeitet. Das Ziel sei - nach einem dritten und letzten Spitzentreffen - ein großes Reformkonzept im Herbst.

dpa