Wird Kinderkriegen im Krankenhaus zum Problem?
Überall in Deutschland schließen Kreißsäle. Die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes, Martina Klenk, befürchtet, dass es immer mehr ungeplante Hausgeburten oder Geburten im Auto geben wird. Seit 1991 ging in rund 40 % der Kreißsäle in Deutschland das Licht aus, während die Geburtenrate im selben Zeitraum nur um etwa 12 % sank. «Es ist eine dramatische Entwicklung», sagt Klenk. «Wenn sich die Bedingungen zur Berufsausübung nicht verbessern, wird sich das Problem verschärfen.»
Arbeitsverdichtung und Zeitdruck bei Hebammen
Die bundesweit rund 700 verbliebenen Geburtskliniken klagen häufig über Personalnot. Nach einer vom Hebammenverband in Auftrag gegebenen Umfrage betreuen angestellte Hebammen aktuell drei bis fünf Frauen während der Geburt gleichzeitig. «Aufgrund der enormen Arbeitsverdichtung und des Zeitdrucks wollen viele Kolleginnen nicht mehr im Kreißsaal arbeiten», sagt Klenk. Vielerorts müssen Kliniken ihre Kreißsäle vorübergehend dicht machen. «Frauen, die mit Wehen vor der Tür stehen, werden abgewiesen. Wir kennen das aus München, Stuttgart oder Freiburg», erzählt die Verbandspräsidentin.
Ein Drittel der Krankenhäuser in Deutschland macht Verluste
Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKGEV), Georg Baum, sagt: «Ein Drittel der Krankenhäuser in Deutschland macht Verluste. Vielfach bleibt den Häusern nichts Anderes übrig, als die personalintensive Geburtshilfe-Station zu schließen. »
Sicherstellungszuschlag als ergänzende finanzielle Mittel
Die Vertreter der Krankenkassen, der Kliniken und der niedergelassenen Ärzte haben unter Einbeziehung der Patientenvertreter am 24.11.2016 im Gemeinsamen Bundesausschuss erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Vereinbarung für Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser beschlossen. Mit diesem Instrument sollen Krankenhäuser im ländlichen Raum, die für Notfälle wichtig sind, ergänzende finanzielle Mittel bekommen, um überleben zu können. Bisher erhalten vier Kliniken in Deutschland solche Zuschläge.
Bedingungen für einen Sicherstellungszuschlag
Wenn eine Klinik 1. in einer Region mit einem geringen Versorgungsbedarf liegt, 2. bei ihrer Schließung die wohnortnahe Versorgung nicht mehr sichergestellt wäre und 3. die Klinik aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs ein Defizit erwirtschaftet, dann hat sie künftig Anspruch auf einen Sicherstellungszuschlag.
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes Johann-Magnus v. Stackelberg: «Bis zu 70 Kliniken haben künftig einen Anspruch auf den Sicherstellungszuschlag, wenn sie sich ansonsten nicht kostendeckend finanzieren können.»
Geringer Versorgungsbedarf
Ein geringer Versorgungsbedarf wird angenommen, wenn in einer Region die Bevölkerungsdichte unter 100 Einwohnern je Quadratkilometer liegt. Das heißt, im Versorgungsgebiet des Krankenhauses ist das Patientenaufkommen so gering, dass das Krankenhaus die notwendigen Vorhaltungen, wie z. B. des notwendigen ärztlichen Personals, nicht aus den regulären Einnahmen finanzieren kann.
Wohnortnahe Versorgung
Für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung wurden dreißig PKW-Fahrzeitminuten bis zum nächsten Krankenhaus der Grundversorgung zugrunde gelegt. Zu einer medizinischen Basisversorgung gehören Leistungen der Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie sowie eine Basisnotfallversorgung. Der Wert ist abgeleitet aus den Erreichbarkeitsstandards in den Raumordnungsgesetzen der Bundesländer. Ein Krankenhaus ist für die Basisversorgung relevant, wenn 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Schließung des Krankenhauses mehr als dreißig PKW-Fahrzeitminuten bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus benötigen würden.
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