DMP Depressionen

Leiden Patienten an wiederkehrenden und lang andauernden Depressionen können diese zukünftig in Disease-Management-Programmen (DMP) behandelt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15.8.2019 die Details zur inhaltlichen Ausgestaltung des neuen DMP beschlossen.

Bei der inhaltlichen Ausgestaltung geht es um die Festlegung der Zielgruppe des Behandlungsangebots, die Therapieziele und -planung sowie Empfehlungen für die therapeutischen Maßnahmen. Patientinnen und Patienten können sich in das Programm einschreiben lassen, nachdem die gesetzlichen Krankenkassen mit Ärztinnen und Ärzten und/oder Krankenhäusern Verträge zur praktischen Umsetzung des DMP abgeschlossen haben.

Prof. Dr. Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses DMP: „Die Behandlung von mittel- und schwergradigen Depressionen ist durch die Kombination von therapeutischen Interventionen mit entsprechend unterschiedlichen Leistungserbringern oft sehr komplex, der Vernetzungsaufwand entsprechend hoch. Das Behandlungsprogramm, das der G-BA auf der Grundlage evidenzbasierter Leitlinien entwickelt hat, setzt genau hier an: Auf der Basis einer sicheren Diagnosestellung soll das DMP eine leitliniengerechte und zielgenaue Therapie gewährleisten, die in Abhängigkeit vom Schweregrad und Verlauf der Depression erfolgt und auch die verschiedenen Lebensphasen der Patientin oder des Patienten als wichtigen Faktor berücksichtigt.“

DMP für Patienten mit chronischen Depressionen

Das DMP richtet sich an Patientinnen und Patienten mit chronischer Depression oder wiederholt auftretenden depressiven Episoden mittel- bis schwergradiger Ausprägung. Das gleichzeitige Vorliegen von psychischen oder körperlichen Erkrankungen, beispielsweise Angststörungen, Alkoholabhängigkeit, Tumorerkrankungen oder Diabetes mellitus, ist explizit kein Ausschlusskriterium für eine Teilnahme am DMP – aufgrund der Bedeutung von Komorbiditäten bei Depression wurde die adäquate Diagnostik und Behandlung von Komorbiditäten als eigenständiges Therapieziel in das DMP aufgenommen. Tritt die Depression hingegen als Folge einer körperlichen Grunderkrankung auf, ist ein Einschreiben in das DMP nicht möglich, da hier die Behandlung der Grunderkrankung im Vordergrund steht. Eine Teilnahme am DMP kann jedoch erfolgen, wenn die Depression als Komorbidität zu werten ist.

Mögliche Einschreibung wird von Medizinern geprüft

Ob die Ein- und Ausschlusskriterien für eine Einschreibung in das DMP Depression vorliegen, wird von Hausärztinnen und Hausärzten oder spezialisierten Leistungserbringern, beispielsweise Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie geprüft.

Depressionen: Therapieziele des DMP

Das DMP nennt eine Reihe von Therapiezielen, die mit der Patientin oder dem Patienten besprochen und individuell festgelegt werden sollen, beispielsweise die Verminderung der depressiven Symptomatik mit dem Ziel einer vollständigen Remission der Erkrankung und die Verbesserung der psychosozialen Fähigkeiten, um eine selbstbestimmte Lebensführung zu unterstützen.

DMP Depressionen: Therapeutische Maßnahmen

Die therapeutischen Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der festgelegten Therapieziele individuell geplant: Gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt entscheidet die Patientin oder der Patient über die Behandlung. Die Auswahl der therapeutischen Interventionen richtet sich nach dem Schweregrad der Depression, dem bisherigen Erkrankungsverlauf, etwaigen psychischen und körperlichen Begleiterkrankungen sowie dem Alter.

Aufgrund des erhöhten Suizidrisikos bei depressiv Erkrankten ist es Bestandteil des DMP, bei der Patientin oder dem Patienten eine etwaige Suizidgefährdung im Rahmen der Diagnostik und auch im Behandlungsverlauf zu überprüfen und gegebenenfalls konkrete Unterstützungsangebote zu initiieren.

Weitere Schritte und Inkrafttreten

Wissenschaftliche Grundlage des neuen DMP bildet insbesondere die Leitliniensynopse für ein DMP Depression des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Der G-BA legt den Beschluss nun dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vor. Nach Nichtbeanstandung treten die Anforderungen an das DMP Depression am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft.

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