Zusammenfassung

 
Begriff

Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte und standardisierte Behandlungsprogramme für ausgesuchte Gruppen chronisch kranker Menschen. Sie werden auch "Chroniker-Programm" genannt.

Die Versorgung chronisch kranker Menschen soll verbessert werden und durch eine kontinuierliche Betreuung und Behandlung sollen Komplikationen und Folgeerkrankungen verhindert werden. Mit den DMP sollen Haus- und Fachärzte sowie Krankenhäuser, Apotheken und Rehabilitationseinrichtungen koordiniert zusammenarbeiten.

Die wesentlichen Inhalte der DMP sind die Vereinbarung von Therapiezielen, regelmäßige Folgeuntersuchungen, die Behandlung auf der Grundlage der evidenzbasierten Medizin und bei Bedarf Schulungen. Zusätzlich sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Evaluation sowie eine begleitende Dokumentation verpflichtend vorgesehen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Rechtliche Grundlagen für die Disease-Management-Programme in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die §§ 137f und 137g SGB V. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in der Richtlinie zur Zusammenführung der Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme nach § 137f Abs. 2 SGB V (DMP-Anforderungen-Richtlinie) zu den einzelnen Programmen weitere Aussagen getroffen.

1 Wirkung

Seit der Einführung von DMP 2002 wurde die positive Wirkung bereits in mehreren Studien (z. B. KORA-Studie oder ELSID-Studie sowie regionale DMP-Qualitätsberichte aus den Bundesländern) und Patientenbefragungen bestätigt. Die Behandlungsergebnisse der DMP-Teilnehmer sind besser als bei Nicht-Teilnehmern, d. h.

  • sie haben einen Überlebensvorteil,
  • sie sind mit dem Ablauf und der Organisation der Behandlung zufrieden und
  • die Arzneimittelverordnungen sind stärker an Leitlinien orientiert.

2 Behandlungsprogramme

DMP wurde bisher für folgende Krankheiten eingeführt:

  • Brustkrebs,
  • Koronare Herzkrankheit (KHK),
  • Diabetes mellitus Typ 1,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD) und
  • Asthma bronchiale.

Für die Erkrankungen

  • chronische Herzinsuffizienz,
  • chronischer Rückenschmerz,
  • Depressionen,
  • Osteoporose und
  • rheumatoide Arthritis

wurden bisher die inhaltlichen Anforderungen festgelegt. Diese Programme befinden sich in der Umsetzungsphase und stehen noch nicht zur Verfügung.

2.1 Inhalte

Die Inhalte und die konkrete Ausgestaltung der DMP regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Form von Richtlinien. Die Details der inhaltlichen Anforderungen an die Programme erarbeitet der "Unterausschuss Disease Management Programme" mit Vertreter der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen unter Beteiligung von Patientenvertretern. Die Inhalte werden von Arbeitsgruppen mit externen klinisch tätigen Fachexperten unter Berücksichtigung der Bewertungen der medizinischen Evidenz vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)[1] vorbereitet.

2.2 Zulassung

Krankenkassen können einzeln, gemeinsam zu mehreren oder als Krankenkassenverband DMP durchführen, wenn diese vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zugelassen worden sind.

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens prüft das BAS, ob die DMP und die hierzu geschlossenen Verträge den an sie gestellten Anforderungen genügen. Bei Änderungen der Richtlinien und Rechtsverordnungen sind die Programme und die zur Durchführung geschlossenen Verträge spätestens innerhalb eines Jahres anzupassen.

Zur praktischen Umsetzung der DMP entwickeln die Krankenkassen ein Programmkonzept und schließen Verträge mit

  • den Kassenärztlichen Vereinigungen,
  • einzelnen Ärzten,
  • Ärztenetzen oder
  • Krankenhäusern.

2.3 Teilnahme

2.3.1 Versicherte

Die Teilnahme der Versicherten am DMP ist freiwillig. Der Versicherte wählt einen DMP-Arzt, der die Koordination der weiteren Behandlung übernimmt, unterschreibt eine Teilnahmeerklärung und seine Einwilligung zur Datenweitergabe. Diese Dokumente und die elektronisch erstellte Dokumentation werden vom Arzt an eine Datenstelle weitergeleitet. Arzt und Versicherte stimmen den weiteren Behandlungsverlauf und die Therapieziele ab, vereinbaren Folgetermine und bei Bedarf Schulungen. Die Versicherten können ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.

 
Praxis-Tipp

Wahltarif

Die Krankenkassen haben den Versicherten, die an einem DMP teilnehmen, einen Wahltarif anzubieten. Dieser kann eine Prämienzahlung oder Zuzahlungsermäßigungen vorsehen.[1] Die für andere Tarife maßgebliche Mindestbindungsfrist von 1 bzw. 3 Jahren gilt hier nicht.

2.3.2 Leistungserbringer

Jeder Arzt, der eine entsprechende Qualitätsanforderung erfüllt, kann sich freiwillig zur Teilnahme bei der Kassenärztlichen Vereinigung anmelden. Die jeweiligen Qualitätsanforderungen zu den DMP sind Bestandteil der "DMP-Anforderungen-Richtlinie".

Ein Bestandteil der Anforderungen sind die Schulungen der Leistungserbringer. Durch diese sollen die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele erreicht werden. Hierzu gehören vorrangig die vereinbarten Management-Komponenten, insbesondere bezüglich der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit. Außerdem haben die Vertragspartner

  • Anforderungen an die für ...

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