BMG vergibt Auftrag: Fachgutachten für Transplantationsregister

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) lässt ein Fachgutachten für ein nationales Transplantationsregister erstellen. Beauftragt wurde das BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit GmbH.

Das vom BMG am 30.4.2013 beauftragte Gutachten soll die komplexe Thematik einer einheitlichen Datenerhebung und -erfassung unter medizinischen, organisatorischen und rechtlichen Aspekten untersuchen.

Das mit der Erstellung beauftragte BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit GmbH zeichnet sich durch Fachkenntnisse in der Transplantationsmedizin und der damit verbundenen Datenflüsse sowie die Qualitätssicherung in diesem Bereich aus.

Auswertung von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr sagte hierzu: „Derzeit werden in Deutschland Daten zur Entnahme von Organen, deren Vermittlung, Transplantation und der Qualitätssicherung durch verschiedene Institutionen nach unterschiedlichen Vorgaben erfasst. Mit dem Gutachten soll die Einführung eines nationalen Transplantationsregisters vorbereitet werden. Ziel ist es, die Daten so zu nutzen, dass eine Auswertung von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung nach einer Transplantation möglich wird. Die Erkenntnisse, die aus den Daten gewonnen werden, können helfen, die Qualität der Versorgung in der Transplantationsmedizin zu verbessern. Ein Transplantationsregister ist ein wichtiger Schritt, um die Organspende in Deutschland zu stärken. Mit dem Gutachten setzt das Ministerium ein weiteres Ziel aus dem Gipfel im letzten Jahr zur Organspende um.“

Fachexperten unterstützen Beirat

Das Institut wird bei der Gutachtenerstellung durch einen Beirat unterstützt, der sich aus Fachexperten in der Transplantationsmedizin und aus Vertretern der Selbstverwaltung zusammensetzt. Der Beirat ist bis zum 28.5.2013 zu berufen. Das BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit GmbH soll das Gutachten bis zum 20.12.2013 vorlegen.

BMG

Schlagworte zum Thema:  Organspende, Transplantationsgesetz