Auslandsbehandlung: Patientenmobilitätsrichtlinie der EU in Kraft

Die EU-Richtlinie zur Patientenmobilität vereinfacht Auslandsbehandlungen: Lassen sich Versicherte im EU-Ausland behandeln, erstatten die Krankenkassen die Kosten einer vergleichbaren Inlandsbehandlung. Ein vorheriger Antrag ist nicht nötig - Ausnahme: Krankenhausbehandlung.

Am 25.10.2013 wurde die "Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates v. 9.3.2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Patientenmobilitätsrichtlinie) vollständig wirksam: Alle Versicherten in der Europäischen Union können sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat behandeln lassen. Die Behandlungskosten werden anschließend von ihrer heimischen Krankenkasse bis zu der Höhe erstattet, die auch für die entsprechende Behandlung im Inland übernommen werden.

Bessere medizinische Versorgung durch mehr Patientenmobilität

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Thomas Ilka bewertet die EU-Richtlinie zur Patientenmobilität positiv: "Die Patientenmobilitätsrichtlinie birgt gute Chancen für eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten in Europa. Gerade in Hinblick auf die Netzwerke, die sich Stück für Stück weiterentwickeln werden."

Behandlung im Ausland war auch bisher möglich

In Deutschland haben gesetzlich Versicherte bereits seit 2004 einen Anspruch auf Kostenerstattung für Behandlungen im EU-Ausland. Nur Krankenhausbehandlungen im Ausland mussten - und müssen weiterhin - im Vorfeld durch die Krankenkasse genehmigt werden.

DVKA informiert bei Auslandbehandlungen

Die eigens eingerichtete nationale Kontaktstelle bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) informiert Versicherte über ihre Ansprüche bei EU-Auslandsbehandlungen und über Gesundheitsdienstleister im EU-Ausland.

Praxis-Tipp: Die DVKA ist zu erreichen unter www.eu-patienten.de oder unter 0228 / 9530-800.

Was ist neu durch die Patientenmobilitätsrichtlinie?

  • Die Patientenmobilitätsrichtlinie enthält neue Vorgaben über die gegenseitige Anerkennung von Verschreibungen.

  • Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten soll zielgerichtet intensiviert werden, hierzu wird die Einrichtung freiwilliger fachspezifischer Netzwerke angestoßen. Bereits 2012 hat das Netzwerk zu elektronischen Gesundheitsdiensten (eHealth) seine Arbeit aufgenommen, ein Netzwerk zur Zusammenarbeit bei der Bewertung von Gesundheitstechnologien befindet sich im Aufbau.

  • Insbesondere auf dem Gebiet der Seltenen Erkrankungen soll auf EU-Ebene ein organisatorischer Rahmen für den Zusammenschluss besonders qualifizierter Versorgungseinrichtungen zu "Europäischen Referenznetzwerken" geschaffen werden.
BMG
Schlagworte zum Thema:  Kostenerstattung, Krankenhausbehandlung