EU-weite Patientenmobilitätsrichtlinie in Kraft
Am 25.10.2013 wurde die "Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates v. 9.3.2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Patientenmobilitätsrichtlinie) vollständig wirksam: Alle Versicherten in der Europäischen Union können sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat behandeln lassen. Die Behandlungskosten werden anschließend von ihrer heimischen Krankenkasse bis zu der Höhe erstattet, die auch für die entsprechende Behandlung im Inland übernommen werden.
Bessere medizinische Versorgung durch mehr Patientenmobilität
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Thomas Ilka bewertet die EU-Richtlinie zur Patientenmobilität positiv: "Die Patientenmobilitätsrichtlinie birgt gute Chancen für eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten in Europa. Gerade in Hinblick auf die Netzwerke, die sich Stück für Stück weiterentwickeln werden."
Behandlung im Ausland war auch bisher möglich
In Deutschland haben gesetzlich Versicherte bereits seit 2004 einen Anspruch auf Kostenerstattung für Behandlungen im EU-Ausland. Nur Krankenhausbehandlungen im Ausland mussten - und müssen weiterhin - im Vorfeld durch die Krankenkasse genehmigt werden.
DVKA informiert bei Auslandbehandlungen
Die eigens eingerichtete nationale Kontaktstelle bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) informiert Versicherte über ihre Ansprüche bei EU-Auslandsbehandlungen und über Gesundheitsdienstleister im EU-Ausland.
Praxis-Tipp: Die DVKA ist zu erreichen unter www.eu-patienten.de oder unter 0228 / 9530-800. |
Was ist neu durch die Patientenmobilitätsrichtlinie?
Die Patientenmobilitätsrichtlinie enthält neue Vorgaben über die gegenseitige Anerkennung von Verschreibungen.
Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten soll zielgerichtet intensiviert werden, hierzu wird die Einrichtung freiwilliger fachspezifischer Netzwerke angestoßen. Bereits 2012 hat das Netzwerk zu elektronischen Gesundheitsdiensten (eHealth) seine Arbeit aufgenommen, ein Netzwerk zur Zusammenarbeit bei der Bewertung von Gesundheitstechnologien befindet sich im Aufbau.
- Insbesondere auf dem Gebiet der Seltenen Erkrankungen soll auf EU-Ebene ein organisatorischer Rahmen für den Zusammenschluss besonders qualifizierter Versorgungseinrichtungen zu "Europäischen Referenznetzwerken" geschaffen werden.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.010
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
702
-
Neue Arbeitsverhältnisse
636
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
358
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
338
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
248
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
235
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
227
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
191
-
Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme
183
-
Elektronische Krankschreibung führt zu mehr erfassten Fehlzeiten
20.03.2026
-
Kabinett bringt antragsloses Kindergeld auf den Weg
18.03.2026
-
Aktuelle Finanzentwicklung der GKV 2025
17.03.2026
-
Lungenkrebs-Früherkennung ab April Kassenleistung für Risikogruppen
16.03.2026
-
Einigung über sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen erzielt
13.03.2026
-
Ursprüngliche Pflegegradeinstufung bleibt maßgeblich bei Zweifeln
12.03.2026
-
Gericht erkennt Schülerunfall auf Umweg als versichert an
11.03.2026
-
GKV-Spitzenverband übergibt neunten Bericht zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses
10.03.2026
-
Bundestag beschließt Änderungen an der Krankenhausreform
09.03.2026
-
Rentenerhöhung 2026
09.03.2026