Ärztliche Schweigepflicht: Schweigen ist Gold
Wer sich als Patient behandeln lässt, kann auf die gesetzlich verbriefte Schweigepflicht des Arztes vertrauen. Denn nur so kann das erforderliche Vertrauen entstehen. «Ärzte haben über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Arzt anvertraut oder bekanntgeworden ist, zu schweigen», empfiehlt die Bundesärztekammer. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Strafgesetzbuch wie auch in den Berufsordnungen der Landesärztekammern.
Schweigepflicht gilt über den Tod hinaus
Die Schweigepflicht umfasst unter anderem die Art und den Verlauf der Krankheit, persönliche und finanzielle Verhältnisse des Patienten sowie seine Identität. Sie reicht bis hin zu der Tatsache, dass er sich überhaupt in medizinische Behandlung begeben hat und gilt über den Tod des Patienten hinaus. Doch es gibt Grenzen.
Entbindung von der Schweigepflicht möglich
So kann der Patient den Arzt zum Beispiel von der Schweigepflicht entbinden. Auskunft geben dürfen Mediziner laut Berufsordnung aber auch, wenn das «zum Schutze eines höherwertigen Rechtsgutes erforderlich ist».
Hinwegsetzen über die Schweigepflicht
Ärzte dürfen sich über ihre Schweigepflicht laut Bundesärztekammer hinwegsetzen, wenn es zum Beispiel «um die Abwendung besonders schwerer Verbrechen» oder um Gefahren für Leib und Leben geht. Dies regeln die §§ 138 und 34 des Strafgesetzbuches.
Beispiel:
Ein Arzt darf den Sexualpartner eines HIV-Patienten über dessen Infektion informieren, wenn er den Patienten selbst zuvor nicht dazu bewegen konnte.
Auch wenn mehrere Ärzte an der Behandlung eines Patienten beteiligt sind, dürfen sie sich untereinander austauschen, wenn das Einverständnis des Patienten vorliegt oder «anzunehmen» ist.
Die Empfehlungen der Bundesärztekammer beziehen sich allerdings nur auf Arztpraxen. Sie sind nicht auf die Krankenhäuser übertragbar, «da der Bereich der Datenverarbeitung im Krankenhaus zum Teil durch Landesdatenschutzgesetze geregelt ist und zudem die Organisationsabläufe in Krankenhäusern Modifikationen der hier entwickelten Grundsätze erfordern».
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.117
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
963
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
336
-
Neue Arbeitsverhältnisse
284
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
254
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
244
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
200
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
181
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
150
-
MDK Untersuchung der Arbeitsunfähigkeit
147
-
Rentenerhöhung 2026 vom Bundesrat bewilligt
15.06.2026
-
Heilmittel-Report 2026: Steigende Kosten bei unbekannter Qualität
11.06.2026
-
Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern
08.06.2026
-
Finanzierung ambulanter Operationen für Kinder und Jugendliche gesichert
04.06.2026
-
Kinderkrankengeld: Mütter tragen weiterhin Hauptlast bei Betreuung
01.06.2026
-
Kabinett erkennt Parkinson durch Pestizide als Berufskrankheit an
28.05.2026
-
Gesundheitsatlas verzeichnet deutlichen Rückgang bei Herzinfarkten
27.05.2026
-
Beratung durch die Krankenkassen auch ohne Einwilligung der Versicherten
26.05.2026
-
Apotheken bekommen mehr Kompetenzen
26.05.2026
-
So profitieren pflegende Angehörige von der Rentenversicherung
22.05.2026