Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune: Viel Geld für wenig Verbesserung

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbandes, erklärt dazu: „Die Gesundheitsversorgung für GKV-Versicherte weiter zu stärken, ist ein richtiger und notwendiger Schritt. Dieses Ziel wird mit dem GVSG jedoch vereitelt, da durch die vorgesehene Entbudgetierung künftig weniger Anreize bestehen werden, ärztliche Praxen in ländlichen Räumen zu führen. Die Budgetierung hat sich als Steuerungsinstrument gerade im Bereich der hausärztlichen Versorgung bewährt, um bedarfsnotwendige Praxen besser zu honorieren.“
Vorhalte- und Versorgungspauschale sollen Behandlungsqualität stärken
Mittels des GVSG soll auch eine Vorhalte- sowie eine Versorgungspauschale eingeführt werden. Die Vorhaltepauschale erhalten alle Hausarztpraxen, die bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören u. a. eine Mindestanzahl betreuter Patientinnen und Patienten, regelmäßige Hausbesuche, bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten oder die vorrangige Erbringung von originär hausärztlichen Leistungen. Insbesondere dürfte die Mindestanzahl an Hausbesuchen die Versorgung von pflegebedürftigen Patientinnen und Patienten in der Häuslichkeit verbessern. Digitale Anwendungen, wie etwa die regelhafte Nutzung der elektronischen Patientenakte und ein kontinuierlich aktualisierter Medikationsplan, tragen mit dazu bei, die hausärztliche Behandlungsqualität zu stärken.
Versorgungspauschale für chronisch kranke Patienten braucht ein Qualitätsmonitoring
Ziel der Versorgungspauschale ist es, medizinisch nicht erforderliche Arzt-Patienten-Kontakte zu reduzieren, um Praxen zu entlasten und so vorhandene Ressourcen für notwendige Behandlungen zu nutzen. Stoff-Ahnis dazu: „Mit der Vorhalte- und Versorgungspauschale erwarten wir eine verbesserte Qualität in der hausärztlichen Versorgung für unsere GKV-Versicherten. Damit dies aber auch Realität wird, braucht es weiterhin Transparenz über die Art und Menge der erbrachten Leistungen. Wir empfehlen daher dringend, die Einführung der Versorgungspauschale mit einem Qualitätsmonitoring zu begleiten.“
Neuregelungen für den G-BA in sich widersprüchlich – mehr Akteure aber weniger Zeit
Die im GVSG vorgeschlagenen Neuregelungen für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) machen die Beratungen komplizierter und sollen sie gleichzeitig mittels einer Verkürzung der Fristvorgaben schneller machen. Das Ziel, die Beratungen im G-BA zu beschleunigen, kann aber nicht erreicht werden, wenn Beteiligungsvorschriften ausgeweitet werden, weitere Akteure auf mehreren Arbeitsebenen dazukommen und der Patientenvertretung ein Vetorecht mit aufschiebender Wirkung eingeräumt wird.
Streichung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben zu Lasten der GKV
Die in einer früheren Version des Referentenentwurfs enthaltenen Gesundheitskioske und die Förderung der Medizinstudienplätze sind in dem aktuellen Entwurf nicht mehr enthalten. Das ist sehr zu begrüßen, da eine Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgaben über die GKV ordnungspolitisch falsch ist und sie die Beitragszahlenden mit jährlich hunderten von Millionen Euro belastet hätte. Ebenso gestrichen wurde die verpflichtende Boni-Auszahlung für die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung, die, ohne die Versorgung zu verbessern, ebenfalls zu erheblichen Mehrausgaben für die GKV geführt hätte.
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