Vorsicht auf der Skipiste: Verkehrsregeln auch im Schnee beachten

Schön ist's im Winter - und für Viele ist der Schneesport das Highlight dieser Tage. Doch auch am Hang gilt es, Regeln zu beherzigen. Ihre Beachtung oder Nichtbeachtung hat bei Unfällen Konsequenzen, denn bei Regelverstößen kann bei Personenschäden und Sachbeschädigung die Haftung genauso streng sein, wie im Straßenverkehr.

Jedes Jahr trifft es im Schnee viele Sportler mit Knochenbrüchen und manchmal schwersten Verletzungen.

Nicht nur die eigene Sicherheit gilt es zu beachten, es besteht auch Verantwortung für anderer Sportler, es kann bitter und teuer werden, wenn andere Fahrer zu Schaden kommen.

Leichtsinn kann folgenschwer und teuer werden

Der Winter ist da, die Ferienzeit auch. Die fast 5 Millionen Skifahrer und Snowboarder in Deutschland leben gefährlich. Jede Saison müssen viele der Hobby-Sportler ihren Urlaub wegen Verletzungen an Kopf, Knie oder Schulter frühzeitig beenden. Über 40.000 Skiunfälle zählte die Auswertungsstelle für Skiunfälle (ASU) letzte Saison.

Einkehrschwung ins Krankenhaus?

So führt der letzte Einkehrschwung bei vielen Skifahrern nicht in die Apres-Ski-Hütte, sondern ins Krankenhaus. Oft liegt das nicht an den eigenen mangelnden Fahrkünsten, sondern an handfestem Fremdverschulden, um es in der Juristensprache zu formulieren.

Ski-Unfälle landen, forciert auch von den Versicherungen, meistens vor Gericht. Denn die Rücksichtslosigkeit, mit der viele Möchtegern-Sportler die Pisten unsicher machen, ist nicht nur äußerst gefährlich für die Gesundheit. Bei Unfällen kann sie auch richtig Geld kosten.

Spätestens seit einem Urteil des OLG Hamm ist klar, dass die von vielen Skifahrern regelmäßig missachteten oder auch völlig unbekannten Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS-Regeln) rechtlich bindend sind.

Riskantes Überholmanöver

Das Gericht musste sich mit einem Skiunfall beschäftigen, bei dem eine Frau mit einem anderen Skifahrer zusammengestoßen war und sich das Knie verletzt hatte. Der Fall kann als Klassiker bezeichnet werden: Ein junger Mann hatte versucht, die Skifahrerin, die gemächlich in weiten Schwüngen den Hang hinabfuhr, mit kurzen und schnellen Schwüngen zu überholen.

Krankenkasse verweigerte schlimmstenfalls die Leistung

Da die Krankenkasse sich der verletzten Skifahrerin die Leistungszusage verweigerte, klagte sie auf Erstattung der Behandlungskosten und auf Schmerzensgeld. Mit Erfolg. Der Beklagte habe die FIS-Regeln 3 und 4 zum richtigen Überholen auf der Skipiste missachtet, urteilten die Richter. Deshalb sei es zu dem folgenschweren Zusammenstoß und zu der Verletzung gekommen.

FIS-Regeln sind rechtlich bindend!

FIS-Regel 3 besagt, dass ein von hinten kommender Skifahrer oder Snowboarder seine Fahrspur so wählen muss, dass er den vor ihm fahrenden Wintersportler nicht gefährdet.

Wie überholt werden muss, beschreibt FIS-Regel Nr. 4: „Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholte Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.“ Der Zusammenstoß beweise, dass der junge Mann den Anforderungen der FIS-Regeln nicht gerecht worden sei, urteilten die Richter.

(OLG Hamm, Urteil v. 05.11.2008, I -13 U /81/08).

FIS-Regeln = Verkehrsregeln für Skifahrer

  1. Gerichte orientieren sich an den Allgemeinen FIS-Regeln, ein vom internationalen Skiverband aufgestelltes „Gewohnheitsrecht“, das zumindest bei Unfällen im Alpengebiet angewendet wird. Sie gelten auch für Snowboarder.

  2. Rücksicht auf andere Skifahrer nehmen: Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  3. Beherrschung der Geschwindigkeit und Fahrweise: Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. 
  4. Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet. 
  5. Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. 
  6. Einfahren und Anfahren: Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  7. Anhalten: Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. 
  8. Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen. 
  9. Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signalisation beachten. 
  10. Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer zu Hilfeleistung verpflichtet. 
  11. Ausweispflicht: Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.  

Skiunfall-Rechtsprechung:

Schlechte Karten vor Gericht haben schnelle Fahrer und Pistenrowdys. So entschied das LG Ravensburg neben vielen weiteren Gerichten: Allein der von oben kommende Fahrer haftet bei einer Kollision. Seine Fahrspur muss er so wählen, dass der vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet wird (LG Ravensburg, Urteil v. 23.3.2006, 4 O 185/05). Ebenso das OLG Dresden: Ein nachfolgender Skifahrer muss auf Sicht fahren und jederzeit in der Lage sein, Hindernissen auszuweichen (OLG Dresden, Urteil v. 1.4.2004, 7 U 1994/03). Gleicher Meinung ist das OLG Brandenburg (Urteil v. 10.1.2006,  6 U 64/05): Der von oben kommende Skifahrer muss in vorausschauender Weise mit allen Bewegungen des unten Fahrenden rechnen. Danach hat er die Wahl des Sicherheitsabstandes auszurichten.

Schlagworte zum Thema:  Körperverletzung, Haftung