Darf ein Cannabis-Patient ein Kfz im Straßenverkehr führen?
Medizinal-Cannabis, also Cannabis auf Rezept, ist seit dem 10. März 2017 durch eine Änderung des Betäubungsmittelrechts als Medikament zulässig und die Verschreibung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ärzte können insbesondere Schmerzpatienten Cannabis verschreiben, welches von ihnen legal erworben werden kann. Eine Ausnahmegenehmigung, so wie sie davor erforderlich, war, ist nicht mehr nötig.
Medizinal-Cannabis und seine Einbindung in das Verkehrsrecht
Was hat die legal Einnahme von Cannabis für Konsequenzen im Verkehrsrecht? Was bedeutet das für Cannabis-Patienten, die Auto fahren möchten? Mit dieser Frage hat sich das Verwaltungsgericht Düsseldorf beschäftigt.
Fahrerlaubnisbehörde verweigert Cannabis-Patienten Führerschein
Im vorliegenden Fall hatte der Rhein-Kreis Neuss es abgelehnt, einem Cannabis-Patienten eine Fahrerlaubnis neu zu erteilen. Zu Unrecht, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und der Klage des Mannes gegen den Ablehnungsbescheid der Fahrerlaubnisbehörde stattgegeben.
Medizinisch-psychologische Gutachten bestätigte psycho-physische Leistungsfähigkeit
Grundlage für die Entscheidung war das vorgelegte medizinisch-psychologische Gutachten (MPU). Das hatte dem Kläger eine ausreichende psycho-physische Leistungsfähigkeit attestiert. Und dies auf der Grundlage, dass die Gutachter zu der Einschätzung kamen, dass der Kläger im Falle einer erteilten Fahrerlaubnis die Einnahme von Medizinal-Cannabis nicht vom Führen von Kraftfahrzeugen werde trennen können, er also aller Voraussicht nach unter dem Einfluss von Cannabis Auto fahren werde.
Unterschied zwischen legalem und illegalem Cannabis-Konsum beim Autofahren
Das Verwaltungsgericht führte aus, das Patienten, die Medizinal-Cannabis verschrieben bekommen, anders als illegale Cannabis-Patienten zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein können.
- Für die Frage nach der Fahreignung komme es darauf an, ob der Betroffene:
- Cannabis zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung einnehme
- keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen seien
- die Grunderkrankung für sich genommen einer sicheren Teilnahme am Straßenverkehr nicht im Wege stehe
- und er verantwortlich mit dem Medikament umgehe.
Das setze insbesondere voraus, dass er nicht fahre, wenn seine Medikation verändert werde. Laut dem vorgelegten medizinisch-psychologischen Gutachten erfülle der Kläger die genannten Voraussetzungen.
Wie müssen sich Cannabis-Patienten kontrollieren lassen?
Das Verwaltungsgericht führte zudem aus, dass Cannabis-Patienten nicht von vornherein auferlegt werden dürfe, sich regelmäßig untersuchen zu lassen.
Allerdings könne die Fahrerlaubnisbehörde Patienten nach einiger Zeit dazu auffordern, ihre fortbestehende Eignung nachzuweisen, am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug teilzunehmen. Das Gericht begründete dies mit der möglicherweise schädlichen Langzeitwirkung einer dauerhaften Einnahme von Cannabis.
(VG Düsseldorf, Urteil v. 24.10.2019, 6 K 4574/18).
Hintergrund:
Auch beim (nichtmedizinischen )Cannabis-Konsum kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass der Konsument ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Wer als Kraftfahrer nur gelegentlich Cannabis konsumiert, darf nur dann keine Fahrzeuge führen, wenn
- keine Trennung zwischen Konsum von Cannabis und dem Führen von Fahrzeugen erfolgt oder
- wenn ein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen vorliegt
- eine Störung der Persönlichkeit oder
- ein Kontrollverlust festgestellt wird (VG Freiburg, Beschluss v. 27.04.2016, 4 K 1056/16).
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