Wer zu spät zahlt ... Vermieter darf wegen oft zu spät gezahlter Mieten kündigen
Immer wieder mit der Miete im Verzug
Der Vermieter einer Wohnung verlangt von einem Mieter nach fristloser Kündigung die Räumung der Wohnung.
Das Mietverhältnis besteht seit 1979. Dem Mietvertrag zufolge ist die Miete jeweils bis zum 3. Werktag des Monats zu zahlen. Zwischen Januar 2008 und März 2009 zahlte der Mieter 11 Mieten verspätet.
- Mit Schreiben vom 19. und 24.9.2008 mahnte der Vermieter den Mieter wegen der verspäteten Zahlungen ab.
- Der Mieter bestreitet, die Abmahnungen erhalten zu haben.
- Schließlich ließ der Vermieter eine weitere Abmahnung vom 12.2.2009 per Gerichtsvollzieher zustellen.
Die Miete für März 2009 ging erst am 10.3.2009 beim Vermieter ein. Daraufhin kündigte der Vermieter das Mietverhältnis mit Schreiben vom 6.4.2009 fristlos, hilfsweise ordentlich.
BGH gab dem Vermieter Recht
Der Vermieter konnte das Mietverhältnis fristlos kündigen. Nach § 543 Abs. 1 BGB kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ihm
- unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls,
- insbesondere des Verschuldens der Parteien,
- und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen
- ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
Diese Voraussetzung kann insbesondere dann gegeben sein, wenn der Mieter die vereinbarte Miete trotz einer Abmahnung des Vermieters weiterhin unpünktlich zahlt.
Irgendwann unzumutbar
Bei der Würdigung, ob die Vertragsfortsetzung für den Vermieter unzumutbar ist, sind auch die vor der Abmahnung liegenden Vertragsverletzungen des Mieters zu berücksichtigen.
Nach vorangegangenen unpünktlichen Zahlungen kann bereits eine weitere unpünktliche Zahlung nach erfolgter Abmahnung die fristlose Kündigung rechtfertigen. So lag der Fall hier. Der Mieter hat vor der Abmahnung vielfach zu spät gezahlt. Nach der Abmahnung zahlte der Mieter die Miete erneut zu spät, was zur Kündigung führte.
(BGH, Urteil v. 14.9.2011, VIII ZR 301/10)
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.2132
-
Wie kann die Verjährung verhindert werden?
725
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
570
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
474
-
Welche Streu- und Räumpflichten bestehen für Parkplätze?
456
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
315
-
Brief- und Fernmelde-/ Kommunikationsgeheimnis: Was ist erlaubt, was strafbar?
314
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
310
-
Transparenzregister: Wirtschaftlich Berechtigter nach GWG
305
-
Was ist bei der sofortigen Beschwerde zu beachten?
295
-
Betreten der Mietwohnung mit Zweitschlüssel als Mietmangel
08.01.2026
-
Wegerecht hindert nicht die Errichtung von Toranlagen
15.12.2025
-
BGH zur Unwirksamkeit eines Online-Maklervertrages
12.12.2025
-
Berufungsgericht weist Räumungsklage ab: Treuwidrige Kündigung wegen Zahlungsverzugs
09.12.2025
-
Rückabwicklung eines Hauskaufs trotz Gewährleistungsausschluss
07.11.2025
-
WEG-Beschlüsse zu Vorschusszahlungen selten anfechtbar
30.10.2025
-
Vermieter darf nach rassistischer Beleidigung durch Mieter fristlos kündigen
28.10.2025
-
BGH zur Haftung der Vermieter von Wohnungseigentum
22.10.2025
-
Google-Bewertung: Ein Stern für Vermieter und Verwaltung zulässig?
13.10.2025
-
Änderung des Verteilungsschlüssels der Betriebskosten nur aus wichtigem Grund
15.09.2025