Zweitberuf des Anwalts darf keine Interessenkollisionen provozieren
Der betroffene Rechtsanwalt war im Zweitberuf Geschäftsführer mehrerer Immobiliengesellschaften, deren Geschäftsgegenstand Erwerb, Bewirtschaftung und Veräußerung sowie Vermittlung von Immobilien war. Die zuständige Rechtsanwaltskammer hatte die Zulassung des Betroffenen wegen Unvereinbarkeit seiner Tätigkeit für die Immobiliengesellschaften mit dem Beruf des Rechtsanwalts widerrufen.
Anwalt könnten Provisionen korrumpieren
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sind der Erwerb und die Vermarktung von Immobilien durch Immobilienhändler und Immobilienentwickler nach § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO unvereinbar mit dem Anwaltsberuf. Es bestehe Gefahr von Interessenkollisionen. Rechtsanwälte erhielten bei der Ausübung ihres Berufs vielfach Kenntnisse von Geld- und Immobilienvermögen des Mandanten. Zwar lägen Interessenkollisionen, die das Vertrauen in die anwaltliche Unabhängigkeit gefährden, nicht schon dann vor, wenn das Wissen aus der einen Tätigkeit für die andere von Vorteil sei. Könne der Rechtsanwalt in seinem Zweitberuf an der Vermittlung eines Käufers oder eines neuen Mieters eine Provision verdienen, bestünde aber die Gefahr, dass er sich bei seiner anwaltlichen Beratung davon nicht freimache.
Immobilienhändler hat mehr als ein Provisionsinteresse
Der BGH vertritt die Auffassung, dass die Erwägungen zur Unvereinbarkeit der Tätigkeit als Immobilienmakler auf den Immobilienhändler und Immobilienentwickler ebenfalls zuträfen. Beide hätten ein erhebliches Interesse daran, dass der Mandant mit ihnen ein Immobiliengeschäft abschließe. Im Fall des Immobilienhändlers und Immobilienentwicklers sei das wirtschaftliche Interesse am Vertragsabschluss angesichts des angestrebten Gewinns noch weit höher als das Provisionsinteresse des Maklers.
(BGH, Urteil vom 11.1.2016, AnwZ (Brfg) 35/15).
Weitere News zum Thema:
Fachanwaltstitel erlischt nicht mit Austritt aus dem Anwaltsberuf
-
Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte gilt ab August 2026
466
-
Abschreibung: Gebrauchter PKW als Geschäftswagen sinnvoll?
338
-
Fristverlängerung bei Gericht beantragen - Fehlerquellen und Haftungsgefahren
270
-
Angemessene Beileidswünsche beim Tod von Mitarbeitern, Mandanten und Geschäftspartnern
2221
-
Anwalt darf die anwaltlich vertretene Gegenseite nicht direkt kontaktieren
211
-
Drohung des Anwalts mit Mandatsniederlegung zur Unzeit
1272
-
Anwalt muss laut BGH auf Mandantenfrage unverzüglich antworten
901
-
Einspruchsfrist versäumt: Was ist bei Bescheidverspätung oder Verlust in der Post zu beachten?
66
-
Unerwünschte Blicke über den Gartenzaun
65
-
Legal AI: Bedeutung für die juristische Praxis
631
-
Vergütungsprobleme bei rechtsschutzversicherten Mandanten
29.05.2026
-
Autistische Anwältin muss sich ärztlich begutachten lassen
26.05.2026
-
KI-Recherche für Juristen
19.05.2026
-
Rein telefonische Beratung kein Fernabsatzgeschäft
18.05.2026
-
Paketbote auf der Flucht vor Hunden
17.05.2026
-
IBA Report 2026 belegt Benachteiligung von Frauen in Anwaltsberufen
11.05.2026
-
Traumgeschenk zur Traumhochzeit
10.05.2026
-
KI-Tools in Kanzleien effizient nutzen
30.04.2026
-
Unglaubliche 900 kg Lebensmittel in Gefängniszelle gehortet
26.04.2026
-
Legal AI: Bedeutung für die juristische Praxis
22.04.20261