Einheitliche Justizcloud wird Anfang 2027 gestartet
Grundlage für zukunftsfähige IT-Infrastruktur der Justiz
Die Digitalisierung der Justiz schreitet in vielen Bereichen voran. Anfang Januar wurden nun die Voraussetzungen für eines der zentralen Digitalisierungsprojekte geschaffen: Bund und Länder haben die Entwicklung einer bundeseinheitlichen Justizcloud vertraglich vereinbart, die die Grundlage für eine zukunftsfähige IT-Infrastruktur für die Justiz im Bund und in den 16 Bundesländern bildet.
Die Justizcloud baut auf der vorhandenen Infrastruktur der öffentlichen IT-Dienstleister auf, soll aber zu einem eigenen Justiznetz ausgebaut werden. Erklärtes Ziel ist es, die technologische Selbständigkeit der Justiz zu stärken. Die Justizcloud soll dabei Einsparpotenziale nutzen und zugleich die tägliche Arbeit in der Justiz verbessern. Sie soll moderne, nutzerzentrierte Anwendungen, schnelle Softwareupdates und einen stabilen Betrieb ermöglichen.
Gemeinsame Fachverfahren werden zuerst ermöglicht
In einem ersten Schritt wird über die Justizcloud das Gemeinsame Fachverfahren (GeFa) der Justiz an Gerichten in mehreren Ländern zur Verfügung gestellt werden. GeFa unterstützt Justizmitarbeiter beim Erfassen, Bearbeiten und Verwalten von Daten, beim Abrufen von Informationen sowie beim Erstellen von Dokumenten. Perspektivisch sollen alle derzeit entwickelten und neu entstehenden Fachverfahren gemeinsam in der Cloud betrieben werden: Bestehende Strukturen werden dabei nach Möglichkeit nicht einfach digital migriert, sondern durch neue, effektivere Abläufe abgelöst.
Aufbaustab in Baden-Württemberg
Die Projektleitung übernimmt ein Aufbaustab, der im Land Baden-Württemberg angesiedelt ist. Der Bund und alle weiteren Bundesländer sind eng in das Projekt eingebunden. Der Aufbaustab besteht aus Fachleuten aus der Justiz und der IT-Branche. Aus dem Aufbaustab soll eine Betriebsanstalt für die Justizcloud entstehen – die Justizcloud-Einheit. Diese Justizcloud-Einheit wird dann die bundeseinheitliche Justizcloud für die gesamte deutsche Justiz betreiben.
Herausforderungen auf unterschiedlichen Ebenen
Die Einführung der Justizcloud ist mit großen technischen und organisatorischen Herausforderungen verbunden. Diese betreffen vor allem die Verbindung hoher Sicherheits- und Datenschutzstandards mit der föderalen Struktur der Justiz. Unterschiedliche eAkte-Systeme, Datenformate und Nutzungs- und Prozessabläufe in den einzelnen Bundesländern erschweren eine einheitliche Lösung. Weitere wesentliche Hindernisse sind mangelnde Interoperabilität durch unterschiedliche IT-Systeme der Länder, vorhandene Parallelentwicklungen, Fachkräftemangel sowie die Notwendigkeit, von der reinen Dokumenten-Digitalisierung zu strukturierten Datenprozessen zu wechseln.
Start für 2027 geplant
Beim ersten Bund-Länder-Digitalgipfel im März 2023 hatten die Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder beschlossen, die Machbarkeit einer bundeseinheitlichen Justizcloud zu untersuchen. Die Vorteile eines gemeinsamen Vorgehens bei der Justizdigitalisierung waren für alle Beteiligten offensichtlich: Damit nicht jedes Bundesland selbst Cloudinfrastruktur aufbauen und unterhalten muss, entschied man sich für einen zentralen Ansatz in Form einer bundesweiten Justizcloud. Der Abschlussbericht der Machbarkeitsuntersuchung liegt seit Januar 2025 vor. Das Ergebnis ist eindeutig positiv. Vereinbarungsgemäß soll nun die erste lauffähige Version der Justizcloud bis Anfang 2027 zur Verfügung stehen.
Weiterführende Informationen:
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, „Konzeption einer bundeseinheitlichen Justizcloud“
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, „Abschlussbericht – Untersuchung der Machbarkeit einer bundeseinheitlichen Justizcloud“
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