Digitale Richterschaft vermittelt Digitalpatenschaften
Die „digitale richterschaft“ bietet im Internet ein „Forum zum Austausch über Digitalthemen in der Justiz“ an. Digitalaffine Kollegen können sich dort über die gegenwärtige und zukünftige Technologieentwicklung der Justiz informieren. Vermittelt werden auch Digitalpatenschaften, bei denen ausgewiesene Expertinnen und Experten zu unterschiedlichen Bereichen der Digitalisierung in und um die Justiz direkt kontaktiert werden können. Derzeit hat die digitale richterschaft über eintausend Mitglieder.
Mailingliste verbindet Mitglieder
Das Internetforum „digitale richterschaft“ ist seit Anfang 2022 online und bietet seitdem unter www.digitale-richterschaft.de allen interessierten Justizkollegen die Möglichkeit, sich über die aktuelle und zukünftige Technologieentwicklung in der Justiz auszutauschen. Aktuell hat die digitale richterschaft 1.158 Mitglieder, die über eine moderierte Mailingliste miteinander verbunden sind. Mitglieder können darüber auf Veröffentlichungen, Veranstaltungen und Vorträge hinweisen, Fragen stellen oder Themen für den künftigen Austausch vorschlagen.
Regelmäßige Online-Vortragsveranstaltungen
Die digitale richterschaft organisiert regelmäßig Online-Vortragsveranstaltungen zu Digitalthemen in der Justiz, die im Anschluss diskutiert werden. Für 2025 stehen bereits folgende Impulsvorträge fest:
- RiLG Dr. Christian Hermann, LL.M.: Prozessoptimierung in der Justiz (19.02.2025, 13:00 Uhr)
- Dipl. Ing. Ralf Breker: Holodeck – Das VR-Lab der bayerischen Polizei (20.03.2025, 15:00 Uhr)
- Paula Cipierre, LL.M.: Ethische Implikationen Künstlicher Intelligenz in der Justiz (10.04.2025, 13:00 Uhr)
- RA Dr. Milan Schäfer: Künstliche Intelligenz und Strafrecht – Strafrechtliche Herstellerverantwortlichkeit bei Schäden durch künstlich intelligente Systeme (22.05.2025, 12:00 Uhr)
- VRiLG Dr. Marc Petit: Social Media und Justiz (24.06.2025, 13:00 Uhr)
Digitalpatenschaften zu Digitalthemen der Justiz
Die digitale richterschaft vermittelt auch Digitalpatenschaften zu speziellen Digitalthemen. Bei den Digitalpaten handelt es sich um richterliche Expertinnen und Experten, die mit den Rechtsfragen ihres jeweiligen Digitalthemas bestens vertraut sind. Sie stehen für den kollegialen Austausch zur Verfügung, können aber auch von interessierten Dritten direkt kontaktiert werden. Zu den Digitalthemen, zu denen Patenschaften angeboten werden, gehören aktuell unter anderem „Digitale Beweismittel und KI“, „Digitale Technologien in Güteverhandlung und Mediation“, „eAkte (eIP-/e2A-/eAS-Verbund)“ und „Digitalisierung und Arbeitsrecht“.
-
Abschreibung: Gebrauchter PKW als Geschäftswagen sinnvoll?
834
-
Angemessene Beileidswünsche beim Tod von Mitarbeitern, Mandanten und Geschäftspartnern
3081
-
Fristverlängerung bei Gericht beantragen - Fehlerquellen und Haftungsgefahren
294
-
Anwalt darf die anwaltlich vertretene Gegenseite nicht direkt kontaktieren
263
-
Drohung des Anwalts mit Mandatsniederlegung zur Unzeit
1392
-
Einspruchsfrist versäumt: Was ist bei Bescheidverspätung oder Verlust in der Post zu beachten?
118
-
Ständig zu früh zur Arbeit als Kündigungsgrund
108
-
Anwalt muss laut BGH auf Mandantenfrage unverzüglich antworten
1041
-
Beziehung gescheitert, Geschenke zurück?
84
-
Arbeitsüberlastung wegen Urlaub des Anwalts ist anerkannter Fristverlängerungsgrund
82
-
Zukunft mit Recht: Arbeiten bei PwC Legal.
12.01.2026
-
Identitätsfeststellung des Hundehalters über Social Media
11.01.2026
-
Ständig zu früh zur Arbeit als Kündigungsgrund
21.12.2025
-
Anwaltliches Berufsrecht: Bundesregierung beschließt umfassende Reform
19.12.2025
-
5 gute Gründe gegen eine Kanzleigründung
11.12.2025
-
Späte Verjährung beim Anwaltsregress
10.12.2025
-
Kuriose Ziegenattacke im Streichelzoo
07.12.2025
-
Mandantenübernahmeklausel mit Pflicht zu 20%-Abgabe stellt verdecktes Wettbewerbsverbot dar
03.12.2025
-
Kein Schadenersatz für vom Patienten ramponierten Zahnarztstuhl
23.11.2025
-
Individuelle Beratungsgespräche ersetzen keine Fachanwaltsfortbildung
17.11.2025