Digitale Richterschaft vermittelt Digitalpatenschaften
Die „digitale richterschaft“ bietet im Internet ein „Forum zum Austausch über Digitalthemen in der Justiz“ an. Digitalaffine Kollegen können sich dort über die gegenwärtige und zukünftige Technologieentwicklung der Justiz informieren. Vermittelt werden auch Digitalpatenschaften, bei denen ausgewiesene Expertinnen und Experten zu unterschiedlichen Bereichen der Digitalisierung in und um die Justiz direkt kontaktiert werden können. Derzeit hat die digitale richterschaft über eintausend Mitglieder.
Mailingliste verbindet Mitglieder
Das Internetforum „digitale richterschaft“ ist seit Anfang 2022 online und bietet seitdem unter www.digitale-richterschaft.de allen interessierten Justizkollegen die Möglichkeit, sich über die aktuelle und zukünftige Technologieentwicklung in der Justiz auszutauschen. Aktuell hat die digitale richterschaft 1.158 Mitglieder, die über eine moderierte Mailingliste miteinander verbunden sind. Mitglieder können darüber auf Veröffentlichungen, Veranstaltungen und Vorträge hinweisen, Fragen stellen oder Themen für den künftigen Austausch vorschlagen.
Regelmäßige Online-Vortragsveranstaltungen
Die digitale richterschaft organisiert regelmäßig Online-Vortragsveranstaltungen zu Digitalthemen in der Justiz, die im Anschluss diskutiert werden. Für 2025 stehen bereits folgende Impulsvorträge fest:
- RiLG Dr. Christian Hermann, LL.M.: Prozessoptimierung in der Justiz (19.02.2025, 13:00 Uhr)
- Dipl. Ing. Ralf Breker: Holodeck – Das VR-Lab der bayerischen Polizei (20.03.2025, 15:00 Uhr)
- Paula Cipierre, LL.M.: Ethische Implikationen Künstlicher Intelligenz in der Justiz (10.04.2025, 13:00 Uhr)
- RA Dr. Milan Schäfer: Künstliche Intelligenz und Strafrecht – Strafrechtliche Herstellerverantwortlichkeit bei Schäden durch künstlich intelligente Systeme (22.05.2025, 12:00 Uhr)
- VRiLG Dr. Marc Petit: Social Media und Justiz (24.06.2025, 13:00 Uhr)
Digitalpatenschaften zu Digitalthemen der Justiz
Die digitale richterschaft vermittelt auch Digitalpatenschaften zu speziellen Digitalthemen. Bei den Digitalpaten handelt es sich um richterliche Expertinnen und Experten, die mit den Rechtsfragen ihres jeweiligen Digitalthemas bestens vertraut sind. Sie stehen für den kollegialen Austausch zur Verfügung, können aber auch von interessierten Dritten direkt kontaktiert werden. Zu den Digitalthemen, zu denen Patenschaften angeboten werden, gehören aktuell unter anderem „Digitale Beweismittel und KI“, „Digitale Technologien in Güteverhandlung und Mediation“, „eAkte (eIP-/e2A-/eAS-Verbund)“ und „Digitalisierung und Arbeitsrecht“.
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