Will ein Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen, um sie künftig als Zweitwohnung zu nutzen, so muss sein Kündigungsschreiben Angaben zum Grund sowie zur Dauer und Intensität der beabsichtigten Nutzung enthalten. Die schlichte Mitteilung, die Wohnung "für notwendige Aufenthalte als Zweitwohnung" nutzen zu wollen, ist unzureichend.

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