(1) Ist das Zwangsverwaltungsobjekt von dem Verwalter in Besitz genommen, so beträgt die Vergütung des Verwalters mindestens 1200 Euro[1] [Bis 03.04.2024: 600 Euro].
(2) Ist das Verfahren der Zwangsverwaltung aufgehoben worden, bevor der Verwalter das Grundstück in Besitz genommen hat, so erhält er eine Vergütung von 450 Euro[2] [Bis 03.04.2024: 200 Euro], sofern er bereits tätig geworden ist.
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