(1) Ist das Zwangsverwaltungsobjekt von dem Verwalter in Besitz genommen, so beträgt die Vergütung des Verwalters mindestens 1200 Euro[1] [Bis 03.04.2024: 600 Euro].

 

(2) Ist das Verfahren der Zwangsverwaltung aufgehoben worden, bevor der Verwalter das Grundstück in Besitz genommen hat, so erhält er eine Vergütung von 450 Euro[2] [Bis 03.04.2024: 200 Euro], sofern er bereits tätig geworden ist.

[1] Geändert durch Verordnung zur Änderung der Zwangsverwalterverordnung vom 22.03.2024. Anzuwenden ab 04.04.2024.
[2] Geändert durch Verordnung zur Änderung der Zwangsverwalterverordnung vom 22.03.2024. Anzuwenden ab 04.04.2024.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge