Der Vorrang der Wohnungseigentümergemeinschaft ist des Weiteren auch der Höhe nach begrenzt auf maximal 5 % des Verkehrswerts.

 
Praxis-Beispiel

Begrenzung auf maximal 5 % des Verkehrswerts

5 % des Verkehrswerts von 60.000 EUR sind 3.000 EUR. Die in zeitlicher Hinsicht zu berücksichtigenden Ansprüche der Gemeinschaft belaufen sich insgesamt auf 4.800 EUR. In Höhe von 1.800 EUR genießt also die Eigentümergemeinschaft keinen Vorrang gegenüber dem grundpfandrechtlich gesicherten Bankinstitut.

Restforderung in Rangklasse 5 anmelden

Wegen ihrer Restforderung in Höhe von 1.800 EUR zzgl. der 500 EUR aus dem Jahr 2020 muss die Eigentümergemeinschaft aber nicht per se ausfallen. Dieser Betrag ist vielmehr in der Rangklasse 5 anzumelden.

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