Begriff

Unter dem Begriff "zumutbar" werden Maßstäbe definiert, unter denen die Aufnahme einer Beschäftigung zur Beseitigung der Hilfebedürftigkeit abverlangt werden kann.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Zumutbarkeit von Beschäftigungen ist in § 10 SGB II aufgelistet.

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