Problemüberblick

Im Fall hat die zuständige Baubehörde einem Teileigentümer 2 Baugenehmigungen erteilt, auf dem in Teileigentum aufgeteilten Grundstück zu bauen. Gegen diese Baugenehmigungen geht ein anderer Teileigentümer vor. Er meint, die Baugenehmigungen würden seine Rechte verletzen. Fraglich ist, ob der Kläger die von ihm angenommene Rechtsverletzung im Verwaltungsrechtsweg verfolgen kann.

Die VGH-Lösung

Der VGH löst die Fallfrage prozessual und gibt in der Sache keine Antworten. Das VG habe 2 Begründungen geboten, warum die Baugenehmigungen nicht zu beanstanden seien. Der Kläger habe sich mit der Berufung aber nur mit einer Begründung befasst. Das reiche nicht. Und das stimmt. In der ZPO gilt nichts anderes.

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