Jeder Bürger hat das Recht auf Achtung seiner Persönlichkeit, insbesondere seiner Ehre und seines Ansehens, seines Namens; seines Bildes, seiner Urheberrechte sowie anderer gleichartig geschützter Rechte aus schöpferischer Tätigkeit. Er ist verpflichtet; in gleicher Weise die Persönlichkeit anderer Bürger und die sich daraus ergebenden Rechte zu achten.

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