Bei den dem gerichtlich bestellten Sachverständigen berechneten Kosten für die einmalige Nutzung des Online-Auswertetools eines Herstellers für Geschwindigkeitsmessanlagen, das der Sachverständige im Rahmen des Gutachtenauftrages zur Auswertung der Rohdaten herangezogen hat, handelt es sich um besondere Kosten i.S.v. § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 JVEG, die der Sachverständige aus der Staatskasse gesondert ersetzt erhält.

(Leitsatz der Schriftleitung)

LG Tübingen, Beschl. v. 20.3.2018 – 3 Qs 21/17

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