EuGH: Nachträgliche Gebietsausweisung nach der FFH-Richtlinie bindet zuvor genehmigte Projekte

Mit Urt. v. 15.7.2016 hat das BVerwG den Planfeststellungsbeschluss der der Landesdirektion Sachsen v. 25.2.2004 in der Gestalt verschiedener Änderungsbescheide für den Bau der Waldschlösschenbrücke in Dresden für rechtswidrig erklärt. Das BVerwG hatte das Verfahren zunächst ausgesetzt und dem EuGH vorgelegt. Der EuGH hatte mit Urt. v. 14.1.2016 klargestellt, dass die Ausführung eines Projekts, das vor einer Gebietsausweisung nach der FFH-Richtlinie ("Flora-Fauna-Habitat") genehmigt wurde, nur fortgesetzt werden darf, wenn eine Verschlechterung der Lebensräume und eine Störung der Arten ausgeschlossen ist. Das BVerwG kam zu dem Ergebnis, dass sich hieraus eine Verpflichtung zur Durchführung einer nachträglichen FFH-Verträglichkeitsprüfung ergebe.

Quelle: PM des BVerwG Nr. 66/2016 v. 15.7.2016

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