Zahlt der VR nach einem Kaskoschaden an den Nachlassinsolvenzverwalter des verstorbenen VN, der für den Eigentümer des Kfz, seinen Sohn, eine Kaskoversicherung unterhalten hatte, eine Entschädigung für einen vor dem Todesfall eingetretenen Hagelschaden, so erfüllt er damit seine vertraglichen Verpflichtungen und handelt damit nicht rechtsmissbräuchlich.

(Leitsatz der Schriftleitung)

OLG Celle, Beschl. v. 29.4.2016 – 8 U 22/16

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