Hat der Insasse eines Pkw den Sicherheitsgurt nicht angelegt, trifft ihn im Falle der Verletzung wegen eines Verkehrsunfalls eine zur Anspruchsminderung führende Mithaftung nur, wenn es feststeht, dass die erlittenen Verletzungen entweder verhindert worden wären oder doch weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesen wäre.

(Leitsatz der Schriftleitung)

BGH, Urt. v. 28.2.2012 – VI ZR 10/11

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