Der Gesamtanspruch auf Rentenleistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung verjährt als solcher unabhängig von der Verjährung der Teilleistungsansprüche.

(Leitsatz der Schriftleitung)

OLG Saarbrücken, Beschl. v. 14.2.2018 – 5 W 12/18

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