1. Das Auslassen einer vollständigen Magnetfeldprüfung im Zulassungsverfahren für das Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig und Berlin (PTB) stellt die ordnungsgemäße Zulassung dieses Messgerätes nicht in Frage (Anschluss OLG Köln, Beschl. v. 20.4.2018 – III-1 RBs 115/18; entgegen AG Jülich, Urt. v. 8.12.2017 – 12 Owi-806 Js 2072/16 – 122/16).

2. Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Leivtec XV3 handelt es sich auch unter Berücksichtigung dieses Umstands im Hinblick auf die dazu veröffentlichte Stellungnahme der PTB vom 20.3.2018 um ein standardisiertes Messverfahren.

OLG Celle, Beschl. v. 7.6.2018 – 2 Ss (OWi) 118/18

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