Am 1.1.2018 tritt das Gesetz über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 30.6.2017 in Kraft (BGBl I S. 2162). Mit diesem Gesetz wird auf der Grundlage eines Eckpunktepapiers einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine umfassende Reform des Fahrlehrerrechts vorgenommen. Ziel der Reform ist die Verbesserung der Fahrlehreraus- und Weiterbildung sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit gerade der besonders gefährdeten jungen Fahranfänger und Fahranfängerinnen. Zudem soll u.a. mit Maßnahmen zur Entbürokratisierung und der Erleichterung von Kooperationen die wirtschaftliche Situation der überwiegend durch kleinstbetriebliche Strukturen geprägten Fahrschulen verbessert und durch die Überarbeitung der Zugangsvoraussetzungen für den Beruf des Fahrlehrers dem drohenden Nachwuchsmangel begegnet werden.

Quelle: BR-Drucks 801/16

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