Am 11.7.2016 ist das 2. Gesetz zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt v. 5.7.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 1578). Die im geltenden Recht enthaltenen Regelungen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt sollen an das Straßburger Übereinkommen v. 27.12.2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) angepasst werden.
Quelle: BR-Drucks 21/16
Autor: Karsten Funke
Karsten Funke, Richter am Landgericht München I
zfs 8/2016, S. 422
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