Wenn im Rahmen einer herkömmlichen Reparatur ein Teil ausgetauscht und durch ein neues ersetzt wird, dann werden dadurch womöglich auch nicht unfallkausale Dellen und Kratzer an diesem Teil beseitigt. Die Naturalrestitution ist insoweit überschießend; aber nicht immer erfolgt dadurch eine Wertsteigerung des Fahrzeugs, so dass ein Abzug neu für alt berechtigt ist. Insoweit besteht aber kein legitimes Interesse des Geschädigten, auf der herkömmlichen Reparaturmethode zu bestehen. Der Geschädigte hat lediglich einen Anspruch auf die Beseitigung kausaler Schäden. Wenn eine smart repair zu einer punktgenaueren Beseitigung des kausalen Unfallschadens führt, ist das vom Geschädigten hinzunehmen.

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