Eine smart repair ist eine kostengünstigere Reparaturmethode. Der Beitrag[1] beschäftigt sich mit dem Anwendungsgebiet bei Regulierung von Kfz-Schäden im Haftpflichtrecht. Erläutert wird, ob und unter welchen Voraussetzungen der Haftpflichtversicherer den Geschädigten bei konkreter und fiktiver Abrechnung auf eine solche verweisen bzw. sich der Geschädigte darauf berufen darf, um eine seinem Integritätsinteresse stärker entsprechende Abrechnung zu erreichen. Eingegangen wird darüber hinaus auf die Rolle des Kfz-Sachverständigen.

[1] Bei dem Beitrag handelt es sich um eine um Fußnoten ergänzte Kurzfassung des am 4. DAV-VerkehrsAnwaltsTag am 25.4.2015 gehaltenen Vortrags. Der Tagungsband der auf dem 53. VGT 2015 im AK IV gehaltenen Vorträge lag im Zeitpunkt der Abgabe des Manuskripts noch nicht vor; die Verfasser haben jedoch ihre Manuskripte bzw. Präsentationen zur Verfügung gestellt, wofür ich sehr herzlich danke.

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