StVZO § 31a

 

Leitsatz

Die Ermittlungsbehörden sind nicht verpflichtet, ohne einen Hinweis des Fahrzeughalters auf eine konkrete Internetseite oder dem Vorliegen anderer Anhaltspunkte, dass eine Suche im Internet erfolgversprechend sein könnte, im Internet nach Lichtbildern der in Betracht kommenden Fahrzeugführer zu recherchieren, selbst wenn es sich bei dem Fahrzeughalter um eine Firma handelt.

BayVGH, Beschl. v. 16.4.2015 – 11 ZB 15.171

Mitgeteilt vom Vorsitzenden Richter am BayVGH

Dr. Klaus Borgmann, München

zfs 8/2015, S. 476

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