Die Vorlage nach Art. 267 AEUV ist u.U. durch das Gebot des gesetzlichen Richters zwingend.[14] Verstöße können mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden.[15]

[14] Wegener, in: Callies/Ruffert, AUV/AEUV, 4. Aufl. 2011, Art. 267 Rn 35.
[15] Wegener wie vorstehend; weitergehend: Pfeiffer NJW 1994, 1996, 2001 für eine Beschwerde nach § 252 ZPO.

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