Der Kl., der wegen der Beschädigung eines Fahrzeugs von dem Eigentümer auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, begehrt von der Bekl. Versicherungsschutz aus einem Privathaftpflichtversicherungsvertrag.

Der Kl., pensionierter Kfz-Meister, hat behauptet, er habe auf Bitten des Eigentümers des beschädigten Fahrzeugs gefälligkeitshalber den hohen Spritverbrauch dessen Fahrzeugs überprüfen wollen. Zu diesem Zweck sei das Fahrzeug in die Doppelgarage der Lebensgefährtin des Kl. verbracht worden, in welcher dieser – allerdings ohne Werkstatteinrichtung – an seinen eigenen Fahrzeugen und hin und wieder auch unentgeltlich an Fahrzeugen Verwandter und enger Bekannter Reparaturarbeiten durchführe. Da das exakte Einsteilen der Einspritzanlage des Motors ohne Messgerät nur bei laufendem Motor möglich sei, habe der Kl. die Motorhaube geöffnet, den Motor von außen durch das Seitenfenster gestartet und mit dem im Motorraum befindlichen Regler mehrere Gasstöße gegeben. Als er bei laufendem Motor neben dem Fahrzeug gestanden habe, habe dieses sich aus unerfindlichen Gründen plötzlich in Bewegung gesetzt und sei durch die Kollision mit einem vor dem Fahrzeug abgestellten Motorblock erheblich beschädigt worden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge