Üblicherweise wird die Kamera bei Fahrtbeginn durch den Fahrer per Knopfdruck am Gerät in Betrieb genommen und die Aufzeichnung startet. Manche Geräte aktivieren sich von allein, wenn die Stromversorgung durch das Starten des Fahrzeugs hergestellt wird.

Viele Geräte bieten hier Zusatzfunktionen an. Es ist eine Überwachung des abgestellten Fahrzeugs möglich. Durch einen eingebauten Beschleunigungssensor erkennen manche Kameras ruckartige Bewegungen des Fahrzeugs und schalten sich in einem solchen Fall ein, um das Geschehen aufzuzeichnen. Ziel ist, den ggf. von einer vermeidlich unbeobachteten Unfallstelle flüchtenden Unfallgegner zu filmen und/oder jedenfalls sein Kennzeichen festzuhalten.

Diese Funktion ist bei vielen Kameras auch im fahrenden Fahrzeug verfügbar. Sie hängt dann direkt mit der eingestellten Aufnahmedauer der Kamera zusammen.

Die Sensoren funktionieren in diesen Fällen ähnlich wie diejenigen in einem Airbag, einzig mit dem Unterschied, dass der Sensor der Kamera keine "Auslöseprognose" durchführt und i.d.R. seine Auslöseentscheidung nicht protokolliert, sondern bei Erreichen einer bestimmten Verzögerung bzw. Beschleunigung der Kamera (und damit des Fahrzeugs) die Funktion auslöst. Es wird dann in aller Regel aus dem internen Speicher der Kamera eine gewisse Zeitspanne "rückwärts" gespeichert, also die an sich schon vergangene Sequenz auf die Speicherkarte übertragen und so ein sich ständig wiederholendes Überschreiben der gespeicherten Sequenz durchbrochen. Ab dem Auslösezeitpunkt wird weiter aufgezeichnet. So lässt sich anhand der Aufzeichnung auch das Zustandekommen des Unfalls darstellen, obwohl unmittelbar vor der Kollision noch gar nicht aufgezeichnet bzw. jedenfalls nicht gespeichert wurde.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge