Am 16.6.2017 ist das Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts v. 23.5.2017 im BGBl veröffentlicht worden (BGBl I S. 1607). Es ist im Wesentlichen am 17.6.2017 in Kraft getreten. Durch das Gesetz sollen Vorschriften des Internationalen Zivilverfahrensrechts geändert, präzisiert oder ergänzt werden. Hierzu werden Anstöße aus der Rechtsprechung und der Rechtspraxis aufgegriffen und Rechtsunsicherheiten aufgrund der Rechtsprechung des EuGH beseitigt. Ferner wird eine Lücke im EGBGB geschlossen, in dem bislang eine Vorschrift zur gewillkürten Stellvertretung fehlte.
Quelle: BT- Drucks 18/11161
Autor: Karsten Funke
Karsten Funke, Richter am Landgericht München I
zfs 7/2017, S. 362
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