Am 1.7.2017 ist die Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 18.5.2017 in Kraft getreten (BGBl I S. 1282). Mit dieser Verordnung wird die Winterreifendefinition neu gefasst und präzisiert. Neben der Aufnahme definierter Anforderungen für Winterreifen in die StVZO soll auch die Gruppe der Kfz, die der situativen Winterreifenpflicht unterliegen, angepasst werden. Ferner wird ein neuer Bußgeldtatbestand in der BKatV hinsichtlich der Verantwortung des Fahrzeughalters für die Inbetriebnahme von Kfz mit unzulässiger Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen aufgenommen. Zudem werden die Vorschriften für die Fahrradbeleuchtung geändert, was infolge der Aufhebung der "Dynamopflicht" durch die Neufassung von § 67 Abs. 1 StVZO zum 1.8.2013 notwendig geworden ist.

Quelle: BR-Drucks 771/16

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