1. Ein nach dem Wortlaut als Leistungsantrag formulierter Klageantrag kann mangels Fälligkeit des Leistungsanspruchs als Feststellungsantrag auszulegen sein.

2. Die Rechtsschutzversicherung nach § 29 ARB 2008 ist streng eigenschafts- und objektbezogen. Die Versicherung als Eigentümer eines Mobilheimes bietet daher keinen Rechtsschutz für Streitigkeiten betreffend den Pachtvertrag über das Grundstück, auf dem das Mobilheim aufgestellt worden ist.

OLG Hamm, Urt. v. 30.1.2017 – 6 U 110/16

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