1. Erfolgsquote

Nicht alle Versicherer konnten die zugesagten fünf Fälle einbringen, andere waren erfolgreicher, so dass die angestrebte Fallzahl am Ende mit 30 um fünf übertroffen wurde.

Von den 30 evaluierten Mediationen wurden 25 (83 %) mit einer gütlichen und endgültigen Einigung abgeschlossen, drei (10 %) blieben ohne Einigung und in zwei (7 %) Fällen war bei Abschluss der Evaluation das Ergebnis noch nicht gesichert.[8]

Die Einigungen wurden überwiegend sofort schriftlich festgehalten, gedruckt und von den Medianten rechtsverbindlich unterschrieben. In anderen Fällen wurde noch eine Überlegungsfrist – ähnlich einem widerruflichen Prozessvergleich – vereinbart.

[8] Es gab außerhalb der Evaluation noch 3 weitere Fälle im Verkehrsrecht (die nach Projektschluss gemeldet worden waren) und einen Medizinschadensfall – alle wurden mit Einigungen abgeschlossen.

2. Auswahl der Fälle

In den beteiligten Unternehmen wurden insgesamt 137 Fälle näher geprüft und danach in 84 Fällen die Mediation vorgeschlagen. In 35 Fällen waren die Geschädigten einverstanden, tatsächlich durchgeführt und evaluiert wurden am Ende 30 Mediationen.[9]

In 29 von 49 Fällen wurde die Ablehnung begründet; meistens mit einer grundsätzlichen Ablehnung des Verfahrens, aber auch mit der Sorge vor einer zu langen Dauer oder damit, man glaube noch an eine erfolgreiche Regulierung.

Ein Vergleich der beteiligten Versicherer untereinander lässt dabei ganz unterschiedliche Quoten erkennen: Ein Unternehmen konnte in annähernd der Hälfte aller extern abgeklärten Verfahren am Ende die Mediation durchführen, während ein anderes insoweit nur mit etwa einem Sechstel erfolgreich war. Der Unterschied ist wohl in der Ansprache und Information der Rechtsanwälte der Geschädigten begründet.

Auch für die Rechtsanwälte, die selbst eine überwiegend positive Grundhaltung zur Mediation hatten, war es manchmal schwierig und kostete Zeit, ihre Mandanten zu informieren und zu überzeugen.

[9] Der "Schwund" von 5 Fällen erklärt sich damit, dass sich der Gesundheitszustand der Geschädigten kurzfristig rapide verschlechtert hatte, Rechtsanwälte verstorben sind oder kurz vor der geplanten Verhandlung noch eine Einigung erzielt wurde.

3. Qualität der Fälle

Die mediierten Fälle waren ausnahmslos schon jahrelang in frustranen Regulierungsverhandlungen gefangen. Manchmal hatte es auch bereits Teileinigungen und -zahlungen gegeben. In einem Fall war Berufung gegen ein landgerichtliches Urteil eingelegt, aber noch nicht begründet worden. Die (noch) angemeldeten Forderungen lagen durchschnittlich bei etwa 300.000 EUR bis 400.000 EUR.[10] Hinter diesen Zahlen stehen Verkehrsunfälle mit oft schrecklichen Folgen für die Geschädigten und deren Familien.[11]

[10] Die Evaluation hat die Streitwerte nicht erfasst – die genannte Zahl ist eine Einschätzung der Mediatoren.
[11] Die Schilderung von Fallbeispielen soll einer weiteren Veröffentlichung vorbehalten bleiben.

4. Aufwand

a) Zeit

Die Mediationsverhandlungen selbst dauerten zwischen zweieinhalb und zehn Stunden. Am häufigsten wurden zwischen fünf und sieben Stunden aufgewendet. Abhängig von der Entfernung zwischen Geschäftssitz des Versicherers und dem Ort der Mediation entstand weiterer Zeitaufwand für Reise und Übernachtung.

b) Verfahrenskosten

Die Kosten der Mediationen betrugen für das Honorar der Mediatoren und deren Reisekosten, Raummiete und Catering zwischen 3.500 EUR bis 8.000 EUR; durchschnittlich etwas unter 5.000 EUR. Die bei ReIntra entstandenen Verwaltungskosten wurden nicht vollständig berechnet, sondern zur Unterstützung des Projekts teilweise von SwissRe und ReIntra getragen. Für künftige Mediationen wird der so beschriebene Gesamtaufwand daher etwas höher liegen.[12] Zum Vergleich: Die Gerichtskosten für ein über zwei Instanzen geführtes Verfahren mit Beweisaufnahme belaufen sich auf ca. 30.000 bis 35.000 EUR.[13]

Im Projekt wurden die anfallenden Kosten in vollem Umfang und ohne Rücksicht auf das Ergebnis von den beteiligten Versicherern getragen. Es liegt freilich nahe, dass sich künftig auch Rechtsschutzversicherer und Prozessfinanzierer daran beteiligen.

[12] Es erscheint sinnvoll, dabei wertabhängig unterschiedliche Honorarstaffeln zu schaffen.
[13] Gebühren und Auslagen – abhängig von der Höhe der Sachverständigenkosten.

c) Rechtsanwaltskosten

Sofern es zu einem Abschluss kam, übernahmen die Versicherer – wie vorab vereinbart – das Honorar der Rechtsanwälte der Geschädigten in Höhe einer 2,5-fachen Geschäftsgebühr und 1,5-fachen Einigungsgebühr, jeweils aus dem Einigungsbetrag.

5. Bewertung der Mediationen

a) Prozess

Die Verhandlungsführung wie auch die Verhandlungsatmosphäre bewerteten – mit ein bis drei "Ausreißern" – alle Gruppen äußerst positiv, die Versicherer waren dabei etwas kritischer als die Geschädigten und deren Anwälte. Das Zeitmanagement wurde insgesamt etwas kritischer gesehen als diese beiden Aspekte, wobei auch hier die Zufriedenheit auf Seiten der Geschädigten und ihrer Anwälte die der Versicherer übertrifft.

b) Ergebnis

Auf die Frage, ob das Ergebnis den eigenen Interessen entspreche, antworteten über die verschiedenen Gruppen hinweg 80 Beteiligte mit "sehr" oder "in etwa" und nu...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge