In den beteiligten Unternehmen wurden insgesamt 137 Fälle näher geprüft und danach in 84 Fällen die Mediation vorgeschlagen. In 35 Fällen waren die Geschädigten einverstanden, tatsächlich durchgeführt und evaluiert wurden am Ende 30 Mediationen.[9]

In 29 von 49 Fällen wurde die Ablehnung begründet; meistens mit einer grundsätzlichen Ablehnung des Verfahrens, aber auch mit der Sorge vor einer zu langen Dauer oder damit, man glaube noch an eine erfolgreiche Regulierung.

Ein Vergleich der beteiligten Versicherer untereinander lässt dabei ganz unterschiedliche Quoten erkennen: Ein Unternehmen konnte in annähernd der Hälfte aller extern abgeklärten Verfahren am Ende die Mediation durchführen, während ein anderes insoweit nur mit etwa einem Sechstel erfolgreich war. Der Unterschied ist wohl in der Ansprache und Information der Rechtsanwälte der Geschädigten begründet.

Auch für die Rechtsanwälte, die selbst eine überwiegend positive Grundhaltung zur Mediation hatten, war es manchmal schwierig und kostete Zeit, ihre Mandanten zu informieren und zu überzeugen.

[9] Der "Schwund" von 5 Fällen erklärt sich damit, dass sich der Gesundheitszustand der Geschädigten kurzfristig rapide verschlechtert hatte, Rechtsanwälte verstorben sind oder kurz vor der geplanten Verhandlung noch eine Einigung erzielt wurde.

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