10. Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Am 1.6.2016 ist die 10. Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften v. 12.5.2016 in Kraft getreten (BGBl I S. 1255). Mit der Verordnung sollen die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen – ohne Herabsetzung des Sicherheitsniveaus – eine gesteigerte Verantwortung des privaten Eisenbahnsektors ermöglicht wird. Dieser kann die Auswirkungen der Umrüstung oder Erneuerung mittels Risikomanagementverfahren bewerten und somit die Einhaltung der Sicherheit abweichend zum aktuellen technischen Regelwerk bestätigen. Ferner werden die Kriterien für die Abgrenzung zwischen genehmigungsbedürftigen und -freien Umrüstungsvorhaben dahingehend angepasst, dass in Zukunft ein größerer Teil der Erneuerungen und Umrüstungen im Verantwortungsbereich des Betreibers oder Halters durchgeführt werden kann.

Quelle: BR-Drucks 104/16

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