Am 6.6.2015 ist das Neunte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften v. 28.5.2015 in Kraft getreten (BGBl I. S. 824). Das Gesetz enthält die rechtlichen Grundlagen, um privaten Stellen wesentliche Prüfaufgaben zu übertragen, die im Rahmen von Verfahren zur Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen durchzuführen sind. Dies betrifft sowohl die Teilsysteme der Fahrzeuge als auch diejenigen der Infrastruktur (Leit- und Sicherungstechnik, Anlagen der Energieversorgung sowie Ingenieur-, Ober- und Hochbauanlagen).
Quelle: BR-Drucks 646/14
Autor: Karsten Funke
Karsten Funke, Richter am Landgericht München I
zfs 7/2015, S. 362
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