Ein Anspruch auf die Neuwertspitze bei dem Erwerb einer gebrauchten Immobilie an anderer Stelle besteht auch dann nicht, wenn dem VN die Wiederherstellung des abgebrannten Gebäudes aus planungs- und umweltschutzrechtlichen Gründen untersagt ist.

KG, BeschI. v. 16.9.2014 – 6 U 57/14

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