In einem Rechtsstreit, in dem es z.B. um die Frage der Arbeits-/Erwerbsfähigkeit geht, muss daher ein medizinischer Sachverständiger den beteiligten Juristen gegenüber klar signalisieren, aus welchen Gründen er ggf. eine Arbeits-/Erwerbsunfähigkeit zu einem gegebenen Zeitpunkt annimmt. Geschieht dies aufgrund einer befürchteten richtungsweisenden Verschlimmerung (Frage I), einer krankheitsbedingt besonderen Gefährdung am Arbeitsplatz (Frage II), einer möglicherweise unzumutbaren Zunahme subjektiver Beschwerden unter der Arbeitsbelastung (Frage III), einer physischen Unfähigkeit (Frage IV) oder einer unzumutbaren Zurschaustellung (Frage V)?

Nur so können Juristen ggf. korrigierend eingreifen, ohne sich dem Vorwurf einer Kompetenzüberschreitung auszusetzen.

Ein Rechtsstreit muss von Juristen beendet werden, nicht von Sachverständigen!

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