Aus den o.g. Definitionen wird klar, dass Begriffe wie Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sozialpolitische bzw. versicherungsrechtliche Begriffe sind. Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass Mediziner diese Begriffe problemlos verstehen könnten, wenn selbst Juristen immer wieder damit Probleme haben.

Es darf getrost unterstellt werden, dass die wenigsten Mediziner fundierte Kenntnisse über die unterschiedlichen Definitionen dieser Begriffe im Sozialrecht und im privaten Versicherungsrecht haben. Selbst spezialisierten medizinischen Gutachtern kann nicht prinzipiell unterstellt werden, dass sie in jedem Fall die einzelnen Versicherungsverträge im Detail durchlesen und verstehen, bevor sie entsprechende Gutachten zur Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit erstellen.

Die Begutachtung der Arbeitsunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit im privaten Versicherungsrecht ist daher eine interdisziplinäre Aufgabe zwischen Medizinern und Juristen. Die medizinischen Gutachter sollten ständig bemüht sein, die juristischen Grundlagen wenigstens im Grundsatz zu verstehen, die beteiligten Versicherungs- und Gerichtsjuristen wiederum sollten sich darum bemühen, den medizinischen Aspekt einer solchen Begutachtung zu durchschauen, um medizinische Gutachten einerseits verstehen und andererseits bzgl. ihrer Qualität beurteilen zu können.

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