Berufsunfähig im Sinne der Deutschen Rentenversicherung sind nach § 240 Abs. 2 SGB VI Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist (http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/240.html).

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. schreibt zum Thema "Berufsunfähigkeit in der Privatversicherung":

Zitat

"Es gibt keinen einheitlichen Begriff der Berufsunfähigkeit. Aufgrund der Merkmale verschiedener Versicherungstypen differieren die Definitionen der Berufsunfähigkeit in der Sozialversicherung, der privaten Krankenversicherung und der Lebensversicherung teilweise erheblich. Durch die mit der Deregulierung geschaffenen Möglichkeiten unterscheiden sich die Definitionen sogar innerhalb verschiedener Lebensversicherungsunternehmen. Zum Teil bieten selbst einzelne Gesellschaften Tarife mit unterschiedlichen Definitionen an. Dies korrespondiert mit den ungleichen Kundeninteressen, für die je nach persönlicher Präferenz eher der Preis oder eine möglichst umfassende Absicherung im Vordergrund steht."

Dies hat zu Folge, dass zur Bewertung jedes einzelnen Leistungsfalls die Definition des zugrunde liegenden Berufsunfähigkeitsvertrags bekannt sein muss, insbesondere dann, wenn sich dieser von der üblichen Definition (vgl. 2.1) unterscheidet.“

Bzgl. dieser "üblichen Definition" steht Folgendes:

Zitat

"Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Ein Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 % wird als Leistungskriterium für 100 % Leistung vorausgesetzt," (http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2012/01/Berufsunfaehigkeit_in_der_Privatversicherung_GDV_2006n.pdf).

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